Persönliche Schutzausrüstung – fit für Frauen?
Es gibt viele berufliche Tätigkeiten, die den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig machen: etwa zum Schutz vor Staub, gefährlichen Arbeitsstoffen, UV-Strahlung oder Lärm. Diese PSA – in Form von beispielsweise Fußschutz, Hautschutz, Kopf- oder Gehörschutz – haben zum Ziel, Verletzungen und Erkrankungen zu verhindern und die Gesundheit der Verwenderinnen zu schützen und zu erhalten. PSA schützen, aber es kommt durch die Verwendung auch zu einer zusätzlichen Belastung von Arbeitnehmerinnen, deswegen sind neben der Schutzfunktion auch die Ergonomie und der Tragekomfort sehr wichtig.
Frauenspezifische PSA?
Gerade die Anforderungen an Ergonomie und Tragekomfort werfen die Frage auf, ob die Bedürfnisse von Frauen hier ausreichend Berücksichtigung finden. Denn oftmals werden Designs, die ursprünglich für Männer gedacht waren, für Frauen nur verkleinert. Diese „kleineren“ Designs basieren dann nicht auf weiblichen Spezifikationen. Gleichzeitig ist bekannt, dass schlecht sitzende Ausrüstung das Unfallrisiko erhöhen kann und auch Krankenstände verursacht. Knapp drei Prozent aller Krankenstände werden durch nicht ergonomische PSA verursacht. Das Tragen von nicht passender PSA steht somit an sechster Stelle der wichtigsten körperlichen Krankmacher.
Frauen unzufriedener als Männer
Schon 2009 führte die AK Wien gemeinsam mit dem Österreichischen Verband zur Förderung der Arbeitssicherung eine Umfrage durch, bei der es um die PSA und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern und Frauen ging. Dabei wurde sichtbar, dass PSA mit einer eigenen Passform für Frauen noch wenig bekannt waren. Daran hat sich nur wenig geändert. Insgesamt war die Zufriedenheit mit der PSA im Allgemeinen sehr hoch, aber nach konkreten Problemen gefragt, gaben insgesamt mehr Frauen als Männer Probleme und Einschränkungen beim Tragekomfort an. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, Informationen in Bereichen zu sammeln, in denen derzeit keine Daten erhoben werden. Nur so können Ansätze entwickelt werden, um Frauen vor möglichen Schäden durch universelle männliche Standards bei PSA zu bewahren.
Mitbestimmung: BR und SVP einbinden!
Bei der Auswahl der PSA sind Betriebsrat, ArbeitsmedizinerIn und die Sicherheitsfachkraft einzubeziehen. Die weitreichenden Mitwirkungsrechte hinsichtlich aller Angelegenheiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die der Betriebsrat hat, sollten in diesem Zusammenhang genutzt werden. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat eingerichtet, sind stattdessen die Sicherheitsvertrauenspersonen bei der Auswahl der PSA zu beteiligen. Hier kann mit Trageversuchen und der Einbindung der ArbeitnehmerInnen die Trageakzeptanz massiv erhöht werden. Betriebliche Mitbestimmung und die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Datenlücke sind zwei Ansatzpunkte, um die Nutzung von PSA für alle gleichermaßen gut zu gestalten.
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