Studie bestätigt: Arbeitskräftemangel in der Gastronomie und im Tourismus ist selbst verschuldet
Schlechte Arbeitsbedingungen, enormer Zeit- und Arbeitsdruck, Einkommen, von denen man nicht leben kann und das Missachten von arbeitsrechtlichen Bestimmungen sorgen dafür, dass die Beschäftigten der Gastronomie- und Tourismusbranche den Rücken kehren.
Nahezu täglich liest man in den Medien über den Arbeitskräftemangel in der Gastronomie und im Tourismus. Meistens wird die Perspektive der Unternehmer:innen beleuchtet. „Uns war es wichtig, den Beschäftigten eine Stimme zu geben und ihre Arbeitsrealitäten wissenschaftlich zu beleuchten“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Aus diesem Grund wurde eine umfassende Studie angeregt, die im Sommer 2022 vom Institut für Soziologie an er Universität Wien durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden nun präsentiert und bringen eine Erkenntnis zutage, auf die die AK seit längerem hinweist: Der Arbeitskräftemangel ist selbst verschuldet.
„Die Studie zeigt, wie dringend es Strategien braucht, um den Beschäftigten Perspektiven für den Verbleib in der Branche zu bieten. Denn es geht nicht nur darum, Mitarbeiter:innen zu gewinnen, sondern auch darum, diese zu halten. Das beste Mittel dafür ist zweifellos die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Wie umfassend die Verbesserung sein muss, wird in der Studie deutlich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fordert eine bessere Entlohnung, faire, gesunde und zufriedenhaltende Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten sowie längerfristige Perspektiven für die Beschäftigten.
Um die Situation der Beschäftigten zu verbessern, fordert die Arbeiterkammer:
- Eine Verbesserung der Entlohnung und der Bedingungen im Bereich des Gastronomie- und Tourismussektors.
- Faire, gesunde und zufrieden haltende Arbeitsbedingungen.
- Entwicklungsmöglichkeiten und längerfristige Perspektiven für die Beschäftigten.
- Die 2018 erfolgten Gesetzesänderungen im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz – insbesondere die vereinfachte Möglichkeit im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe die tägliche Ruhezeit von zwölf auf acht Stunden zu verkürzen – sind zurückzunehmen und unter Einbindung der Sozialpartner:innen neu zu gestalten.
- Keine Vermittlung des Arbeitsmarktservice in Betriebe mit systematischen Arbeitsrechtsverletzungen.
- Unternehmen sollen im ersten Monat der Arbeitslosigkeit die Kosten für das Arbeitslosengeld übernehmen. Damit kann der Praxis des kurzfristigen Kündigens und Wiedereinstellens („Zwischenparken beim AMS“) entgegengewirkt und Anreize für längere Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.
- Gerade weil die Gastronomie- und Tourismusbranche immer wieder von (Saison-) Arbeitslosigkeit betroffen ist, braucht es eine Verbesserung der Existenzsicherung bei Arbeitslosigkeit durch Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent.
- Qualitätssicherung in der dualen Lehrausbildung: Bei der betrieblichen Lehrstellenförderung weg vom Gießkannenprinzip hin zur Förderung von Betrieben, die sozial benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben, niedrige Lehrabbruchsquoten haben und qualitätsvoll ausbilden.
Download