Arbeitsbedingungen in der Reinigung endlich verbessern
Reinigungsarbeit ist schwere körperliche Arbeit. Im Lichte der Pandemie ist die Bedeutung dieser oft nur scheinbar „unsichtbar“ erledigten Tätigkeit etwas mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Zugleich hat sich aber auch der Druck auf die Reinigungskräfte, etwa hinsichtlich Arbeitsintensivierung, (noch) weiter erhöht. Und obwohl inzwischen als „systemrelevant“ anerkannt, hinkt die Entlohnung weit hinterher.
Welche Gefahren lauern Die Beschäftigten in der Reinigungsarbeit sind mit einer Vielzahl von Gefahren und Mehrfachbelastungen konfrontiert. Das betrifft etwa das Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung oder schweres Heben und Tragen. Starker Zeitdruck, Alleinarbeit und Isolation prägen die Rahmenbedingungen. Häufiger Kontakt mit gefährlichen Arbeitsstoffen (z. B. Desinfektionsmittel) und/oder biologischen Arbeitsstoffen wie diversen Bakterien, Viren oder Pilzen gehören zum Arbeitsalltag. Immer wieder haben Beschäftigte zu wenig Informationen über die Funktionsfähigkeit und die maximale Tragedauer der persönlichen Schutzausrüstung – auch wegen Zeitdrucks. Viele der genannten Risiken werden häufig übersehen, die oftmaligen Folgen: körperliche und psychische Verschleißerscheinungen, Hautkrankheiten sowie Arbeitsunfälle.
Was es braucht Zentral für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz ist die gesetzlich vorgeschriebene Ermittlung und Beurteilung der Gefahren. Diese hat auch bei auswärtigen Arbeitsstellen lückenlos zu erfolgen. Wichtig ist, dass die Reinigungskräfte mit ihrem Erfahrungswissen vor Ort an der Durchführung der Evaluierung beteiligt werden. Wo immer möglich, müssen gefährliche durch ungefährliche Stoffe ersetzt werden. Wirtschaftliche Interessen sind dem Schutz der Arbeitnehmer:innen unterzuordnen.
Die Kenntnis von Gefahren ist aber nur ein Teil, auch die Unternehmen müssen ihre Präventionsmaßnahmen verstärken. Dabei sind Arbeitsgestaltung, Koordination, Information und Unterweisung entscheidende Faktoren. Eine Erhöhung des Strafrahmens im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bei mangelhafter Prävention kann ebenso wie die Umstellung auf Tagreinigung zu besserem Schutz beitragen.
Soziale Absicherung notwendig Kommt es dennoch zu einer arbeitsbedingten Erkrankung, braucht es eine soziale Absicherung: So muss die Berufskrankheitenliste dringend um arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder weitere Krebsarten erweitert werden. Apropos Krebs: Auch in diesem Zusammenhang wäre ein stärkeres (Präventions-)Bewusstsein angebracht: Immerhin gelten Formaldehyd in Desinfektionsmitteln, ein Zytostatika-Medikament bei Entsorgungsarbeiten in Gesundheitseinrichtungen oder Asbest bei Sanierungsarbeiten und bei der Abfallbeseitigung als krebserregend.