AK-Präsident Andreas Stangl fordert: Pflege muss als Schwerarbeit anerkannt werden
Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich können sich fast zwei Drittel der Pflegebeschäftigten kaum oder gar nicht vorstellen, im derzeitigen Beruf bis zur Pension durchzuhalten. Viele denken daher an Jobwechsel. Fatal angesichts der jetzt schon bestehenden Personalengpässe in der Pflege.
Laut einer aktuellen Studie der Gesundheit Österreich GmbH werden in Österreich in den nächsten Jahren zehntausende Pflegekräfte fehlen. Durch Personalengpässe wird die ohnehin schon schwere und belastende Arbeit in der Pflege noch härter und unattraktiver. Dabei gehört die Pflege schon jetzt zu jenen Berufen, die tagtäglich mit schweren körperlichen und psychischen Belastungen sowie einem enormen Arbeitsdruck zu kämpfen haben. Überdurchschnittlich viele Beschäftigte denken an einen Jobwechsel.
Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich halten es derzeit 63 Prozent der Beschäftigten in der Pflege für sehr oder eher unwahrscheinlich, in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten zu können. Die Anhebung des Regelpensionsalters der Frauen seit 1.1.2024 wird diese Situation weiter verschärfen.
Trotz der körperlichen und psychischen Belastungen und personellen Engpässe in der Branche ist es Pflegekräften aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage nur unter bestimmten Bedingungen für einige wenige Berufsgruppen, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin möglich, mit 60 Jahren in Schwerarbeitspension zu gehen. Andere Pflegekräfte erfüllen die Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie Nachtarbeit leisten. „Daher ist es dringend nötig, die Schwerarbeitsverordnung anzupassen und Pflege generell als Schwerarbeit anzuerkennen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert einen eigenen Absatz in der Schwerarbeitsverordnung, der folgendermaßen lauten soll: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von erkrankten, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen, Hebammen und Medizinischen Assistenzberufen.“
Zur Erreichung der für die Schwerarbeitspension erforderlichen Versicherungszeiten sollen Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang als Versicherungszeit angerechnet werden. Wenn an mindestens sechs Tagen im Kalendermonat reine Nachtarbeit geleistet wird, muss dies auch als Schwerarbeit gelten. Und nicht zuletzt ist es dringend notwendig, dass psychische Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden.