Berufskrankheiten
Betrachtet man die Statistik über die Zahl der Berufskrankheiten, so zeigt sich ein annähernd gleichbleibender Verlauf: Seit Jahren steht „Lärmschwerhörigkeit“ an der Spitze der Berufskrankheiten, gefolgt von „Hauterkrankungen“.
Berufskrankheiten 2015 (Erwerbstätige)
Berufskrankheit | Fälle |
Lärmschwerhörigkeit | 564 |
Hauterkrankungen | 166 |
Bösartige Neubildungen der Lunge | 104 |
Allergisches Asthma bronchiale | 82 |
Atemwegs- und Lungenerkrankungen | 56 |
Staublungenerkrankungen | 33 |
Übrige Berufskrankheiten | 88 |
Quelle: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Statistik 2015
Die tatsächliche Zahl der beruflich bedingten Krankheiten ist aber um ein Vielfaches höher, weil einerseits nur ein Teil der durch Arbeit ausgelösten Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden und andererseits der Zusammenhang von Arbeitsbelastung und Krankheit nicht erkannt wird, weil Mediziner meist nicht nach den Ursachen, sondern nach den
Folgen fragen.
Beispiel
Die häufig diagnostizierten psychosomatischen Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, des vegetativen Nervensystems oder des Magen-Darm-Traktes mit chronischem Verlauf werden nicht als Berufskrankheiten anerkannt, obwohl die Indizien dafür drückend sind, dass ihre Ursachen im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Meldeverpflichtung schon bei Verdacht
Zur Meldung einer Berufskrankheit - selbst schon beim bloßen Verdacht - sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet. Es ist dann die Aufgabe der AUVA den Verdacht einer Berufskrankheit nachzugehen. Das Formular zur Meldung einer Berufskrankheit durch das Unternehmen und das Formular zur Meldung einer Berufskrankheit durch den Arzt sowie die Liste der Berufskrankheiten finden Sie in den weiterführenden Links.