Gesunde Arbeit

Unfallursachen

Die Aufgliederung der Arbeitsunfälle nach Unfallursachen ergibt, dass in  ihrer Reihenfolge Sturz und Fall von Personen, maschinelle Betriebseinrichtungen, scharfe und spitze Gegenstände, Herab- und Umfallen von Gegenständen, Fahrzeuge und andere Beförderungsmittel, Anstoßen, Handwerkzeuge und einfache Geräte am häufigsten als Unfallursache vertreten sind. Diese Unfallursachen können auf drei Hauptfaktoren zurückgeführt werden:

  • Sicherheitswidrige Zustände
  • Sicherheitswidriges Verhalten
  • Höhere Gewalt.

Sicherheitswidrige Zustände
Gewissermaßen einen „Nährboden“ für Unfälle bilden technische Mängel, fehlende Sicherheitseinrichtungen, die unzureichende Wartung von Maschinen sowie mangelnde Ordnung und Sauberkeit. Auch Fehler in der Arbeitsorganisation führen zu sicherheitswidrigen Zuständen, wobei es sich meist um Mängel in der Arbeitsgestaltung, im Personaleinsatz, um Aufsichtsmängel und um zu hohen Leistungsdruck handelt.

Sicherheitswidrige Zustände entstehen letztlich nicht durch die eingesetzte Technik oder die gewählte Organisation, sondern dahinter steht immer ein Mensch, der Technik und Organisation derart vernachlässigt hat, dass Mängel und Fehler auftreten, die dann als vermeintliche Unfallursache herhalten.

Diese Mängel treten auch oft deswegen auf, weil Arbeitgeber kurzfristige Vorteile zu Lasten des Arbeitnehmerschutzes erzielen wollen.

Durch geeignete Vorsorgemaßnahmen können sicherheitswidrige Zustände vermieden werden.

Sicherheitswidriges Verhalten

Der Ausdruck „menschliches Versagen“ im Arbeitnehmerschutz ist unzweckmäßig. Bei seiner Verwendung gewinnt man nur allzu leicht den Eindruck, dass ein unabwendbares, schicksalhaftes Ereignis als Unfallursache herhalten muss.

Unfälle beruhen jedoch auf Ursachen, die erkennbar und klar beschreibbar sind und die daher vermieden werden können.

BEISPIEL:
Der Fahrer, der beim Verlassen seines Gabelstaplers den Schlüssel stecken lässt, handelt nicht aus „menschlichem Versagen“, sondern er handelt sicherheitswidrig und entgegen bestehender Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Daher: Staplerfahrer müssen eine Ausbildung haben und eine Prüfung ablegen.

Ursachen für sicherheitswidriges Verhalten sind:

  • 20% Nicht-Wissen (nicht unterwiesen, mangelhaft ausgebildet)
  • 70% Nicht-Wollen (bewusstes oder fahrlässiges Handeln gegen bestehende Arbeitnehmerschutzvorschriften)
  • 10% Nicht-Können (aus geistigen und/oder körperlichen Gründen).

Sicherheitsgerechtes Verhalten kann ohne vorbildhaftes Verhalten nicht überzeugend umgesetzt werden.
Ein „gutes“ Beispiel: Die Tragepflicht für Schutzhelme muss auch von Werksdirektor und Betriebsrat eingehalten werden.

Höhere Gewalt
Der Anteil an tatsächlich unvermeidbaren Unfällen beträgt nach allgemeiner Auffassung der Experten nicht mehr als 2%. Höhere Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass unerwartet und unvorhersehbar ein Unfall eintritt, mit dem niemand rechnen und gegen den man sich deshalb auch nicht schützen konnte.

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