Unfallverhütung
Die enormen Kosten und das persönliche Leid verpflichten dazu, Unfallverhütung intensiv zu betreiben. Unter Unfallverhütung wird die Gesamtheit aller vorbeugenden, überwiegend technischen und psychologischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit verstanden. Sie stellt eine ethische und menschliche Verpflichtung dar.
Dabei muss nach folgenden Grundsätzen vorgegangen werden:
1. Grundsatz: Gefahren müssen vermieden werden.
D. h. Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren und Arbeitsablauf müssen so beschaffen und gestaltet sein, dass Gefährdungen für den Menschen nicht entstehen können.
2. Grundsatz: Unvermeidbare Gefahren müssen abgeschirmt werden.
D. h. nicht alle Gefahren können in der modernen Arbeitswelt beseitigt werden. Daher müssen Gefahrenquellen entsprechend abgeschirmt werden, um den Zugang zu verhindern.
3. Grundsatz: Menschen schützen.
D. h. können Gefahrenquellen weder beseitigt noch abgeschirmt werden, muss der arbeitende Mensch durch geeignete persönliche Schutzausrüstung geschützt werden.
Darüber hinaus muss als oberster Grundsatz immer gelten, dass die zu wählende Schutzmaßnahme selbst nicht eine zusätzliche Gefährdung oder unzumutbare Belastung hervorrufen darf.