Temperatur am Arbeitsplatz
Die Raumtemperatur unterliegt seit Jahrzehnten genauen Bestimmungen. Sie entspricht dem arbeitsmedizinischen Kenntnisstand.
Temperatur am Arbeitsplatz – das gilt:
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) schreibt für unterschiedlich belastende Tätigkeiten verschiedene Raumtemperaturen vor. In der kalten Jahreszeit gelten folgende Grenzwerte:
- Zwischen 19 bis 25 °C bei geringer körperlicher Belastung wie Arbeiten im Sitzen (§ 28 Abs 1).
- Zwischen 18 bis 24 °C bei normaler körperlicher Belastung wie Arbeiten im Stehen oder Gehen (§ 28 Abs 1).
- Mindestens 12 °C bei hoher körperlicher Belastung wie bei schwerer körperlicher Arbeit (§ 28 Abs 1).
- Mindestens 21 °C Raumtemperatur an Waschplätzen und in Waschräumen ohne Duschen (§ 34 Abs 9), in Umkleideräumen (§ 35 Abs 7) in Aufenthalts-, Pausen- und Bereitschaftsräumen (§ 36 Abs 3).
- Mindestens 24 °C Raumtemperatur in Waschräumen mit Duschen (§ 34 Abs 9).
- Zur Verfügung gestellte Wohnräume müssen ausreichend beheizt werden (§ 37 Z 1).
- Mindestens 21 °C Raumtemperatur gilt in Wohnräumen an Waschplätzen und in Waschräumen ohne Duschen (§ 37 Z 11).
In der kalten Jahreszeit muss so beheizt werden, dass die Temperatur schon bei Arbeitsbeginn zumindest den unteren Wert erreicht. Wie sich das Raumklima individuell tatsächlich anfühlt (Behaglichkeitsklima) hängt maßgeblich vom Zusammenspiel Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit (Zugluft), Wärmestrahlung und etwas auch von persönlichen Faktoren ab.