Gesunde Arbeit

Drei neue EU-Richtlinien veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt wurden drei neue – den ArbeitnehmerInnenschutz betreffende – Richtlinien kundgemacht. Diese betreffen die Richtlinie über eine 5. Liste Arbeitsplatz-Grenzwerte für 10 chemische Arbeitsstoffe und die Richtlinien zur technischen Anpassung der PSA-Richtlinie bzw. der Richtlinie biologische Arbeitsstoffe.

Folgende ArbeitnehmerInnnenschutz-Richtlinien der Kommission wurden kundgemacht:

  • Richtlinie (EU) 2019/1831 über eine 5. Liste Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte für 10 chemische Arbeitsstoffe
  • Richtlinie (EU) 2019/1832 zur technischen Anpassung der PSA-Richtlinie
  • Richtlinie (EU) 2019/1833 zur technischen Anpassung der Richtlinie biologische Arbeitsstoffe

Diese Richtlinien der Kommission wurden am 24. Oktober 2019 erlassen und am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die innerstaatliche Umsetzung hat für die Richtlinie 5. Liste Arbeitsplatz-Grenzwerte bis spätestens der 20. Mai 2021 zu erfolgen. Für die Richtlinie zur technischen Anpassung der PSA-Richtlinie sowie die Richtlinie biologische Arbeitsstoffe hat die innerstaatliche Umsetzung jeweils bis spätestens 20. November 2021 zu erfolgen.

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