Biologische Krankmacher
Das Coronavirus ist als derzeit prominentester biologischer Arbeitsstoff in aller Munde. Aber auch andere Stoffe sollten nicht unterschätzt werden: Die Bandbreite der Risiken reicht von Infektionskrankheiten über Vergiftungen und Allergien bis zu Krebs. Noch vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ein groß angelegtes Projekt zu biologischen Arbeitsstoffen in Auftrag gegeben.
Brennpunkte
Bisher relativ gut bekannt waren die Risiken von ArbeitnehmerInnen im Gesundheitswesen, die sich z. B. über Blut infizieren können. Oder von SexarbeiterInnen, die sexuell übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sein können. Betroffen sind weiters ArbeiterInnen in der Land- und Forstwirtschaft, Stichwort Zecken und Allergien. Wie auch alle Berufsgruppen, die mit Tieren oder Abfällen arbeiten. Oder LüftungstechnikerInnen, die sich mit Legionellen anstecken können. Es gibt noch große Wissenslücken. Im Projekt der EU-OSHA wurden deshalb nicht nur verfügbare wissenschaftliche Daten aufgearbeitet, sondern auch ExpertInnen befragt. Zudem hat man Systeme zur Überwachung von Erkrankungen und Expositionen analysiert.
Erkenntnisse
Im Abschlussbericht werden neu auftretende und zunehmende Risiken identifiziert: seien es Klimawandel, vermehrte Auslandsreisen oder Resistenzen von Mikroorganismen gegenüber Antibiotika. Ein Manko ist, dass nur ein geringer Teil an Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt wird. Weiters müssten Berufskrankheitenlisten regelmäßig aktualisiert werden. Verstärktes Augenmerk sollte auf besonders verwundbare Gruppen wie Schwangere oder BerufsanfängerInnen gelegt werden. Aufholbedarf gibt es auch rund um Messungen von biologischen Stoffen. Spannend sind die Schlussfolgerungen, wie die Prävention verbessert werden kann: Eindeutig ist, dass es mehr Daten und Informationen zu biologischen Arbeitsstoffen braucht. Idealerweise sollte dies auf einzelne Branchen und Berufe heruntergebrochen werden. Es lohnt sich jedenfalls, MedizinerInnen und alle, die im ArbeitnehmerInnenschutz wirken, zu sensibilisieren.
Der Bericht regt auch an, die EU-Richtlinie Biologische Arbeitsstoffe zu erweitern. Die Richtlinie wurde in Österreich durch die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) umgesetzt. Die VbA fristet in der Praxis mitunter ein Schattendasein und verdient mehr Beachtung. Der lesenswerte Bericht kann die Neugier darauf wecken. Er ist in englischer Sprache auf der Website der EU-OSHA verfügbar.