Gesunde Arbeit

Grenzwertig

Ein laxer Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen sowie veraltete, zum Teil seit mehr als 20 Jahren nicht aktualisierte Grenzwerte gefährden die Gesundheit vieler ArbeitnehmerInnen. Eine massiv vernachlässigte Gefahr mit Spätfolgen.
Ein laxer Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen gefährdet die Gesundheit vieler ArbeitnehmerInnen.
Zum Vergrößern anklicken!
Symbolbild zur Coverstory aus Gesunde Arbeit 1/2017 über den laxen Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen Ein laxer Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen gefährdet die Gesundheit vieler ArbeitnehmerInnen.
Cartoon zu ArbeitnehmerInnenschutz und Schutzausrüstung Zum Vergrößern anklicken!

Krebserzeugende Arbeitsstoffe sind EU-weit für jährlich über 100.000 tödliche Krebserkrankungen verantwortlich, so eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsbundes ETUI. In Österreich entspricht das mehr als 1.800 Todesfällen pro Jahr – ungefähr das 20-Fache der tödlichen Berufskrankheitsfälle (92 anerkannte Fälle im Jahr 2015). Wie ist das möglich, angesichts der von ArbeitgeberInnen oft beklagten „Überregulierung, der unüberschaubaren Anzahl an Beauftragten und der überbordenden Schutzmaßnahmen“?

An sich sind Arbeitsplatzgrenzwerte ein wichtiges Hilfsmittel, um Beschäftigte vor gesundheitlichen Schäden durch chemische Stoffe zu schützen. Voraussetzung für einen ausreichenden Schutz ist allerdings, dass diese Grenzwerte dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und die Einhaltung durch regelmäßige Messungen überwacht wird. Besonders wichtig ist auch, dass die ArbeitnehmerInnen über die korrekte Verwendung, erforderliche Schutzmaßnahmen und eventuelle Risiken informiert und unterwiesen sind.

Leider trifft das allzu oft nicht zu! Auf betrieblicher Ebene, vor allem im gewerblichen Bereich, ist das Wissen über die Wirkung gefährlicher Arbeitsstoffe und die notwendige Prävention nur sehr begrenzt bis gar nicht vorhanden – obwohl die Anzahl chemischer Produkte wie Reinigungs- und Lösemittel, Kleber, Säuren oder Lacke von Jahr zu Jahr steigt.

Systemmängel
Die neuen, rot umrandeten Gefahren-Piktogramme und ihre Aussagen sind noch viel zu wenig bekannt. Doch nicht nur deshalb wissen ArbeitnehmerInnen über eventuelle Gefahren zu wenig Bescheid. Denn, so Harald Bruckner, AK-Experte für Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: „Viel zu oft funktioniert der systematische Umgang mit Arbeitsstoffen einfach nicht."

Seit Einführung der EU-Chemikalienverordnung REACH müssen mit einer Chemikalie auch ausführlichere Sicherheitsdatenblätter (SDB) mitgeliefert werden. Diese bilden für die Betriebe theoretisch die Basis für Lagerbedingungen, die Arbeitsstoffevaluierung und daraus ergebende Arbeitsanweisungen sowie Unterweisungen. Harald Bruckner: „In den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitsdatenblätter mit bis zu 100 Seiten immer umfangreicher, was auf den ersten Blick oftmals abschreckt.“ Für den ArbeitnehmerInnenschutz relevante Punkte sind im Normalfall jedoch kurz gehalten und verständlich. In kleineren und mittleren Betrieben werden häufig einfach keine Personalressourcen zur Verfügung gestellt, um die vorhandenen Stoffe zu erfassen und aus SDB entsprechende Arbeitsanweisungen zu formulieren. Typisch sei auch, dass etwa die Kommunikation zwischen Einkauf und Werkstatt nicht reibungslos funktioniert. Oftmals falle einzig über den Preis die Entscheidung, welches Produkt angekauft werde. „Auf der Strecke bleiben die ArbeitnehmerInnen, die über Gefahren und Schutzmaßnahmen nicht Bescheid wissen und bei denen vielleicht Jahrzehnte später eine Krebserkrankung diagnostiziert wird.“

Zum sicheren Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen benötigt es daher betriebliche Strukturen und fachkundige Personen. Das beginnt beim Einkauf (Führung eines Arbeitsstoffverzeichnisses) und der fachlichen Bewertung (Inhalte des Sicherheitsdatenblattes) und reicht bis zur Festlegung der Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der betroffenen ArbeitnehmerInnen. Als letzte Möglichkeit, wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. In anderen Bereichen, vergleichsweise im Qualitätsmanagement, sind solche Strukturen mit den notwendigen Ressourcen seit Jahrzehnten selbstverständlich.

Riskante Werte
Während der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) den Grenzwert angibt, unter dem bei gesunden Erwachsenen im Allgemeinen nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist, gibt es bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen zumeist eine solche sichere Schwelle nicht. In diesem Fall gelten technische Richtkonzentrationen (TRK), die die technischen Möglichkeiten bei der Verringerung der Exposition berücksichtigen. Die Einhaltung dieser technischen Richtkonzentration beschränkt zwar das Risiko einer Krebserkrankung, kann jedoch – was viele Betroffene nicht wissen – das Auftreten einer Erkrankung nicht vollständig ausschließen. Vor allem die TRK-Werte entsprechen zum Teil nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

Mittlerweile besteht bei manchen Stoffen dringender Handlungsbedarf. AK-Experte Christoph Streissler nennt als Beispiel die sechswertigen Chromverbindungen, denen europaweit mehr als 900.000 ArbeitnehmerInnen ausgesetzt sind. „Der aktuell von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzwert würde bedeuten, dass zehn Prozent der Menschen, die ein Arbeitsleben lang dieser Konzentration ausgesetzt sind, an Krebs erkranken. Und der derzeit geltende österreichische TRK-Wert liegt sogar noch etwas darüber! Das Problem besteht hier also darin, dass schon vor dem endgültigen Beschluss auf EU-Ebene klar ist, dass nach aktuellem Stand der Wissenschaft der Grenzwert mindestens auf ein 25stel gesenkt werden muss.“

Die To-do-Liste ließe sich noch lange fortsetzen: Rund fünf Millionen Beschäftigte im EU-Raum arbeiten mit Isocyanaten – in Form von Klebern, Lacken oder Montageschäumen. Diese können (durch Einatmen) zu Asthma und Allergien (bei Hautkontakt) führen. Ebenso viele Betroffene – fast zwei Drittel davon im Baugewerbe – sind Quarzstaub ausgesetzt, der zu den Hauptverursachern der Staublunge (Silikose) und von arbeitsbedingtem Lungenkrebs zählt.

In ihrer Gesundheit gefährdet sind keineswegs nur Beschäftigte in der chemischen Industrie oder in der Schwerindustrie, sondern etwa auch AutolackiererInnen, BäckerInnen oder BauarbeiterInnen. Unter anderem auch, weil nicht nur Krebsrisiken besorgniserregend sind. Schimmelpilze beispielsweise können auch am Arbeitsplatz Asthma, Allergien oder Hauterkrankungen auslösen.

Spitze des Eisbergs
Langzeit- und Spätschäden durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe sind nicht immer offensichtlich. Nach Jahrzehnten lässt sich ein Zusammenhang oft nicht zweifelsfrei feststellen bzw. falls es sich nicht um eine typische Erkrankung wie etwa Asbestose handelt, wird die Verbindung zum Arbeitsplatz weder von Fachleuten noch von den Betroffenen vermutet. „Die durch die AUVA anerkannten Fälle von Berufskrankheiten stellen nur die Spitze des Eisbergs dar“, so Christoph Streissler. „Tatsächlich ist die Zahl jener, die aufgrund beruflicher Exposition erkranken, viel höher; sei es, weil die Betroffenen gar nicht vermuten, dass die Krankheit beruflich verursacht sein könnte, sei es, dass sie es doch tun, aber von der Versicherung im konkreten Fall eine Anerkennung verweigert wird.“

Die wichtigsten Kritikpunkte und Forderungen:

  • Der erste Schritt zur Gefahrenvermeidung ist die Überlegung, ob ein gefährlicher Arbeitsstoff durch einen nicht oder weniger gefährlichen ersetzt werden kann. Dieses Substitutionsprinzip wird vor allem aus Kostengründen nicht immer umgesetzt.
  • Das Minimierungsgebot (§ 45 ASchG), nach dem die Konzentration gefährlicher Arbeitsstoffe so weit wie möglich gesenkt werden muss, ist kaum bekannt bzw. wird wenig umgesetzt.
  • Die Meldeverpflichtung von CMR an die Arbeitsinspektion muss modernisiert und verbessert werden.
  • Manche EU-Staaten wie etwa Deutschland haben die TRK-Werte durch risikobasierte Grenzwerte (siehe Meldung „Risikobasierte Grenzwerte überfällig“) ersetzt. ÖGB und AK fordern diese Verbesserung auch für Österreich.

Glossar

CLP-Verordnung: Diese Ergänzung zu REACH regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und damit auch die Einführung eines weltweit einheitlichen Systems von Warnsymbolen, welche bis spätestens Mitte 2017 die orangen Piktogramme ersetzen.

CMR-Stoffe: Kurzbezeichnung für die Gruppe der krebserzeugenden, mutagenen und reprotoxischen Stoffe.

Grenzwerteverordnung (GKV 2011): Verzeichnis der MAK- und TRK-Werte für rund 800 der in Österreich verwendeten Arbeitsstoffe.

Karzinogen (Kanzerogen): Substanz (Organismus/Strahlung), die Krebs erzeugt oder dessen Entstehung fördern kann.

Mutagen: erbgutverändernd; zu den chemischen Mutagenen zählen u. a. Benzol, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Rohöl. Röntgenstrahlen, ionisierende und UV-Strahlung können ebenfalls zu Genmutationen und Chromosomenschäden führen.

REACH: Seit 2007 regelt die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die zentrale Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien; zentrale REACH-Behörde ist die Europäische Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki.

Repro(duktions)toxisch: fortpflanzungsgefährdend (teratogen); durch Teratogene können Fehlbildungen beim Embryo entstehen oder es kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigt werden.

SCOEL (Scientific Committee on Occupational Exposure Limits): Wissenschaftliches Expertengremium, das die Toxizitätsdaten für wichtige chemische Stoffe, die an Arbeitsplätzen eingesetzt werden, bewertet und der EU-Kommission einen daraus abgeleiteten Luftgrenzwert vorschlägt. Die Kommission kann diesen Vorschlag aufgreifen und – nach einer Konsultation mit dem beratenden Ausschuss für Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – als verbindlichen Grenzwert oder als unverbindlichen Richtwert veröffentlichen.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022