Gesunde Arbeit

Transparenz bei Krebsrisiken von Arbeitsstoffen

Die Arbeitsinspektion hat auf ihrer Website eine Tabelle mit Restrisiken bei Einhaltung von Grenzwerten für gefährliche Arbeitsstoffe veröffentlicht. Erfasst sind ausgewählte Arbeitsstoffe, für die eine Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) als Grenzwert festgelegt ist.

Aufgelistet wird das statistische Krebsrisiko bezogen auf die Lebensarbeitszeit: Das ist das Risiko der ArbeitnehmerInnen, trotz Einhaltung des Grenzwertes im Laufe des Lebens an einer durch den Arbeitsstoff verursachten Krebserkrankung zu erkranken bei im Durchschnitt täglicher 8-stündiger Exposition (40 Stunden pro Woche) über einen Zeitraum von 40 Arbeitsjahren. Die Tabelle zeigt auf, dass teilweise unvertretbar hohe Krebsrisiken bestehen, wenn der TRK-Wert bloß eingehalten und nicht unterschritten wird. In der Tabelle finden sich auch die wissenschaftlichen Quellen für das angegebene statistische Krebsrisiko. Die Zahlen stammen etwa vom deutschen Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) oder der europäischen Chemikalienbehörde (ECHA).

Arbeiterkammern und Gewerkschaften fordern seit Langem die Einführung risikobasierter Grenzwerte, wie es sie bereits in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Polen gibt. Basis soll das bereits im Arbeitsministerium ausgearbeiteten Konzept „Umsetzung risikobasierter Grenzwerte in Österreich“ sein. Demnach müssen die Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe, für die eine Expositions-Risiko-Beziehung bekannt ist, so gewählt werden, dass das statistische Krebsrisiko bei all diesen Stoffen gleich niedrig ist: Der festzusetzende Alarmwert mit einem Krebsrisiko von 4 zu 1.000 (0,4 %) löst verpflichtend einen Maßnahmenplan zur Minimierung der Exposition in Richtung des Zielwerts aus. Der Zielwert entspricht einem Krebsrisiko von 4 zu 100.000 (0,004 %).

Weitere Infos auf der Website der Arbeitsinspektion.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 13. März 2021 überarbeitet und das PDF im Download-Bereich aktualisiert.

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