Ampel im Arbeitsalltag steht auf Rot
Die vom Meinungsforschungsinstitut IFES im Auftrag von AK und ÖGB mit 1.300 BetriebsrätInnen durchgeführte „Strukturwandelbarometer-Umfrage 2021“ zeigt: Die Coronapandemie hinterlässt deutliche Spuren im Arbeitsalltag der ArbeitnehmerInnen. Bisher wurde, mit Blick auf COVID-19, das Augenmerk hauptsächlich auf die Aufrechterhaltung des Betriebes gelegt. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen wurden von den Beschäftigten mitgetragen – auf deren Bedürfnisse wurde offensichtlich jedoch vergessen.
Der Arbeitsdruck steigt weiter So melden zwei Drittel (68 %) der BetriebsrätInnen einen Anstieg des Arbeitsdrucks seit Beginn der Coronapandemie. In nicht einmal einem Jahr hat sich dieser Wert um 28 % verschlechtert. Die Gründe sind vielfältig: Einen großen Beitrag dürften dazu laut IFES sich häufig ändernde Prozesse, Umstrukturierungen sowie die voranschreitende Digitalisierung leisten.
Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung Auch das Arbeitsklima verschlechterte sich bei fast der Hälfte der Betriebe (48 %). Nicht nur die vermehrte Arbeit, sondern auch die ungleiche Verteilung der zusätzlichen Arbeit sowie die größere Distanz zwischen den KollegInnen werden als Gründe angeführt.
Darüber hinaus stellten 40 % der BetriebsrätInnen eine Verschlechterung der Führungskultur fest – dabei dürfte ein Zusammenhang mit dem gestiegenen Arbeitsdruck vorliegen. Fast ebenso viele (38 %) bemängelten zudem die negative Entwicklung bei den sogenannten „betrieblichen Notwendigkeiten“ (z. B. Überstunden oder ständige Erreichbarkeit). Eine Folge davon ist, dass 58 % der Befragten den Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung äußern.
Das Ruder herumreißen – jetzt! Die Ergebnisse des Strukturwandelbarometers 2021 machen erneut den Handlungsbedarf deutlich: Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, schlechtes Arbeitsklima, Arbeitsentgrenzung oder defizitäre Führungskultur führen zu psychischer Fehlbeanspruchung und damit letztlich zu Krankheit und Leid. Betroffene Betriebe müssen die Notbremse ziehen und aktiv gegensteuern, wie dies auch im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vorgesehen ist. Nicht zuletzt wäre nun angesichts der – ausgelöst durch die Pandemie – veränderten Prozesse, Umstrukturierungen etc. ohnehin in vielen Betrieben zumindest die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der vorliegenden Schutzmaßnahmen vor krank machenden psychischen Belastungen verpflichtend vorzunehmen.
Übergeordnet braucht es attraktive und planbare Arbeitszeiten – die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche und das Recht auf eine gesund gestaltete 4-Tage-Woche müssen endlich aktiv angegangen werden.
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