Gesunde Arbeit

Stopp der Gewalt: ILO-Übereinkommen endlich ratifizieren!

Im Juni 2019 wurde auf der Internationalen Arbeitskonferenz erstmals ein weltweites Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung in einem internationalen Übereinkommen festgeschrieben. Seitdem ist es dazu in Österreich still geworden.
Das ILO-Übereinkommen Nr. 190 legt fest, dass alle ArbeitnehmerInnen ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung haben.
Kampagnenlogo For the Ratification of C190 Das ILO-Übereinkommen Nr. 190 legt fest, dass alle ArbeitnehmerInnen ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung haben.

Weltweit haben 35 Prozent der Frauen Gewalterfahrungen gemacht. Zwischen 40 und 50 Prozent der Frauen erleben sexuelle Belästigung bei der Arbeit (Internationaler Gewerkschaftsbund). Deshalb kämpften Gewerkschafterinnen seit Jahren für ein Verbot von Gewalt. Auf der Internationalen Arbeitskonferenz der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) wurde schließlich das Übereinkommen Nr. 190 beschlossen, das – unabhängig vom Geschlecht – für alle in der Arbeitswelt Schutz vor Gewalt und Belästigung bieten soll. Erstmals wird darin auch anerkannt, dass häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben kann.

Verpflichtung der Staaten
Die Staaten müssen Gewalt und Belästigung gesetzlich verbieten, eine umfassende Strategie zu deren Verhinderung und Bekämpfung umsetzen, Unterstützung und Zugang zu Gerichten für Betroffene vorsehen, Leitlinien, Ressourcen und Schulungen bereitstellen und Sensibilisierungskampagnen durchführen.

Pflichten der ArbeitgeberInnen
Auch die ArbeitgeberInnen müssen Verantwortung für Schutz und Prävention übernehmen. Sie sollen eine Arbeitsplatzpolitik zu Gewalt und Belästigung annehmen und umsetzen, wobei dies in Beratung mit den ArbeitnehmerInnen und ihren VertreterInnen, also z. B. Betriebsräten, erfolgen soll. Diese Arbeitsplatzpolitik sollte beispielsweise Folgendes enthalten: Programme zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung; Rechte und Verantwortlichkeiten; Informationen über Beschwerde- und Untersuchungsverfahren; Maßnahmen zum Schutz von Opfern, ZeugInnen und HinweisgeberInnen vor Viktimisierung. Die ArbeitgeberInnen aller Staaten werden ebenfalls explizit verpflichtet, Gewalt und Belästigung und damit verbundene psychosoziale Risiken beim ArbeitnehmerInnenschutzmanagement zu berücksichtigen. Hierbei sind konkrete Gefahren zu ermitteln, Risiken zu bewerten und wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu setzen.

Was muss weiter passieren?
Das Übereinkommen wird erst bei Ratifikation – d. h. der jeweilige Staat verpflichtet sich völkerrechtlich – verbindlich. Gewerkschaften und Arbeiterkammer haben die Bundesregierung aufgefordert, dieses Übereinkommen zu ratifizieren und in Österreich umzusetzen. Bis dato ist das nicht passiert. Österreich sollte sich endlich umfassend zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bekennen und dieses Übereinkommen aus der Schublade holen. Eine gute Einbindung der Sozialpartner ist dabei wichtig. Gewerkschaften und Arbeiterkammer stehen bereit.

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