Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz: Null Toleranz!
Die internationale Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ startet am 25. November 2023, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und endet am 10. Dezember 2023, dem Tag der Menschenrechte.
Im Rahmen der Kampagne soll auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht werden, Gewalt gegen Frauen und damit verbundene strukturelle Diskriminierungen zu bekämpfen. Die Zahlen der Statistik Austria (2021) zeigen Handlungsbedarf auf: Jede vierte Frau (26,59 %), die in ihrem Leben mindestens einmal erwerbstätig war, hat etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt.
Folgen von Gewalt
Die gesundheitlichen Folgen von Gewalt reichen von Verletzungen der persönlichen Integrität, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, depressiven Verstimmungen, Drogen- oder Alkoholmissbrauch bis hin zu dauernder Arbeitsunfähigkeit. Auf betrieblicher Ebene beeinträchtigen Mobbing und Gewalt auch das Arbeitsklima. Eine Verringerung der Arbeitsqualität, häufigere Fehlzeiten bzw. Krankenstände und daraus resultierend hohe Kosten für die Unternehmen können die Folge sein.
Null Toleranz
Arbeitgeber:innen bzw. Führungskräfte sind für ein respektvolles Arbeitsklima im Betrieb verantwortlich. Es braucht das klare Signal der Unternehmensleitung, dass sexuelle Belästigung und andere Formen von Gewalt nicht toleriert werden. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, bei Gewalt am Arbeitsplatz einzuschreiten, aber auch präventive Maßnahmen zu setzen. Hierzu zählen die Schaffung einer gewaltfreien Unternehmenskultur, Sensibilisierung, aber auch die Möglichkeit einer transparenten Diskussion hinsichtlich Gewalt und Belästigung im Arbeitskontext, die Umsetzung organisatorischer Vorkehrungen gegen Gewalt und die Gestaltung eines sicheren Arbeitsumfelds. Klare Leitlinien für den Umgang mit gewalttätigen Vorfällen sowie Unterstützungsangebote für Betroffene sind ebenso zentral.
Unterstützung für Betroffene
In kritischen Situationen sind Arbeitgeber:innen, Betriebsrat, Arbeitsmediziner:innen, Arbeitspsycholog:innen und Personalabteilung die primären Ansprechpartner für Betroffene. Zudem stehen externe Beratungsstellen zur Verfügung, die rechtliche und psychologische Unterstützung bieten.
Das Ausmaß der Gewalt ist beunruhigend. Österreich ist gefordert, als eine wichtige Maßnahme endlich das ILO-Übereinkommen 190 zu ratifizieren, welches für eine gewaltfreie Arbeitswelt plädiert. Die Gewerkschaften, ÖGB und AK unterstützen die Initiative und betonen die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements am Arbeitsplatz.
Links
- Das ÖGB Chancen Nutzen Büro berät Betriebe, Betriebsräte und Einzelpersonen in Sachen Antidiskriminierung, Gewaltprävention und vielem mehr.
- Gleichbehandlungsanwaltschaft
- Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555 bzw. www.frauenhelpline.at