Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung
Vier von zehn Beschäftigten sind zumindest einem Risiko für psychische Probleme an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Folge: Physische und psychische Fehlbeanspruchungen und Erkrankungen steigen drastisch an. Die Krankenstandstage aufgrund psychischer Störungen und Verhaltensstörungen haben sich seit 1994 verdreifacht. Psychische Erkrankungen machen heute bereits mehr als ein Drittel jener Diagnosen aus, die zu einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension führen.
Diesem Umstand wurde mit der Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) 2013 Rechnung getragen und die „Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung“ konkretisiert: ArbeitgeberInnen sind ausdrücklich verpflichtet, psychisch gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu identifizieren und festgestellte Gefahren durch überprüfbare Maßnahmen zeitnah auszuschalten oder zu reduzieren. Ziel ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein menschengerechtes, gesundes und sicheres Arbeiten gewährleisten.
In der Broschüre werden Beispiele für Verfahren vorgestellt, mit welchen die psychische Arbeitsbelastung erhoben werden kann. Damit wird keine Empfehlung für die angeführten Verfahren abgegeben. Die Publikation stellt lediglich einen Bruchteil möglicher Verfahren vor und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. AdressatInnen der Publikation sind betriebliche PraktikerInnen (z. B. Sicherheitsvertrauenspersonen, BetriebsrätInnen), aber auch interessierte ArbeitnehmerInnen.