Neuer Folder: Psychische Belastungen evaluieren
Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Arbeitgeber:innen psychisch beeinträchtigende Arbeitsbedingungen identifizieren und Gefahren durch wirksame Maßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren.
Ziel der sogenannten Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein menschengerechtes, gesundes und sicheres Arbeiten bis zur Pension gewährleisten.
- Wie läuft nun die Arbeitsplatzevaluierung laut ASchG ab?
- Was versteht man unter psychischen Belastungen?
- Worauf können Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder achten?
- Was bringen hierbei Arbeits- und Organisationspsycholog:innen?
Der neu aufgelegte Folder der AK Wien gibt Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.