Gesunde Arbeit

Neuer Folder: Psychische Belastungen evaluieren

Was gibt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für die Evaluierung psychischer Belastungen vor? Der frisch aktualisierte Folder der AK Wien liefert einen kurzen und prägnanten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.
Der Folder liefert einen kurzen und prägnanten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Evaluierung psychischer Belastungen.
Folder Evaluierung psychischer Belastungen Der Folder liefert einen kurzen und prägnanten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Evaluierung psychischer Belastungen.

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen Arbeitgeber:innen psychisch beeinträchtigende Arbeitsbedingungen identifizieren und Gefahren durch wirksame Maßnahmen ausschalten oder zumindest reduzieren.

Ziel der sogenannten Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen ist es, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die ein menschengerechtes, gesundes und sicheres Arbeiten bis zur Pension gewährleisten.

  • Wie läuft nun die Arbeitsplatzevaluierung laut ASchG ab?
  • Was versteht man unter psychischen Belastungen?
  • Worauf können Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder achten?
  • Was bringen hierbei Arbeits- und Organisationspsycholog:innen?

Der neu aufgelegte Folder der AK Wien gibt Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.

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