Anderl zu Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Keine Verschlechterung für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen!
"Wie viel Belastung sollen die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen noch ertragen müssen? Sie arbeiten bereits jetzt am Limit. Mehr geht nicht. Weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeit gefährden nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sie gefährden auch die Patientinnen und Patienten.“ Die bereits bestehende hohe Arbeitsbelastung verbunden mit den daraus resultierenden massiven physischen und psychischen Belastungen wird noch einmal verschärft. „Das lassen wir nicht zu. Ich fordere die Gesundheitsministerin auf, umgehend mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Gespräch zu suchen.“
Was plant die Regierung?
Der vorliegende Novellierungsvorschlag betrifft zwei wesentliche Bereiche im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes:
- Die gesetzliche Regelung einer Rufbereitschaft in Verbindung mit einer Verkürzung der täglichen Ruhezeit (bei Arbeiten während der Rufbereitschaft) auf fünf Stunden bis zum nächsten Dienstantritt. Eine solche Reglung wäre nach Ansicht der AK auch EU-rechtswidrig.
- Die Verlängerung der derzeit befristeten Übergangsregelung, wonach bis Juli 2021 statt der mühsam erkämpften durchschnittlich 48-Arbeitsstunden dauerhaft bis zu 55 Stunden pro Woche möglich sein sollen.
Der vorliegende Entwurf führt zu einer massiven Verschlechterung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, zu weniger Planungssicherheit und damit zu familienfeindlicheren Arbeitszeiten. Auch gravierende Einkommensverluste für die DienstnehmerInnen sind möglich.
Anderl: „Eigentlich sollte alles getan werden, um die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen - dieser Entwirf bewirkt das genau Gegenteil und wird die anhaltende Personalknappheit weiter verschärfen.“