Gesunde Arbeit

Gemeinsame Resolution zur ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 bis 2020 in Ausarbeitung

Der Arbeitnehmerschutzbeirat hat das Strategiedokument „ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020, Strukturen, Prozesse, Aufgaben“ einvernehmlich beschlossen. Die grundlegenden Ziele und Themen der ausgelaufenen Arbeitsschutzstrategie 2007–2012 werden mit Anpassungen aufgrund der gemachten Erfahrungen in der ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020 beibehalten:

  • Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, insbesondere von Belastungen des Muskel- und Skelettapparates, und von psychischen Belastungen sowie die Reduktion des Risikos von Arbeitsunfällen
  • Verbesserung von Arbeitsplatzevaluierung und Betreuung durch Fachleute der Prävention
  • Stärkung von Bewusstsein, Sensibilisierung und Verbesserungen in der Ausbildung (schulische und universitäre) und Weiterbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Gegenüber der alten Arbeitsschutzstrategie 2007–2012 ändert sich für die neue Periode Folgendes:

  • Auflösung des Fachausschusses Arbeitsschutzstrategie, weil Themen für die ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020 übernommen wurden und nicht vorgegeben werden müssen bzw. künftig direkt durch einen um Expertinnen und Experten vergrößerten Arbeitnehmerschutzbeirat festgelegt werden können
  • nur mehr vier statt der bisherigen fünf Arbeitsgruppen
  • dafür Schaffung einer strategischen Plattform
  • Good & Best Practice: Die Unternehmen selbst werden hier aktiv tätig, eine verstärkte Einbindung der ArbeitgeberInnen, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung wird angestrebt
  • Einrichtung einer Evaluationsgruppe mit Evaluationsexpertinnen und -experten.

Sozialpartner arbeiten an gemeinsamer Resolution
Die bewährte Praxis einer gemeinsamen Resolution aller im ArbeitnehmerInnenschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure wird auch mit der ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020 fortgeführt. Damit werden die zentrale Bedeutung und die gemeinsamen Anstrengungen zur Erreichung der gesetzten Ziele unterstrichen. Die Willens-, Schwerpunkts- und Zielerklärung in der gemeinsamen Resolution ist die wesentliche Basis, die von allen Gremien der ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013‒2020 zu beachten ist. Zudem wird versucht, die Akteurinnen und Akteure der Resolution um das Bundesministerium für Bildung und Frauen, das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und das Bundesministerium für Gesundheit zu erweitern.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022