Gesunde Arbeit

Arbeitsfähigkeit während und nach der Pandemie

Die mittlerweile über zwei Jahre andauernde Pandemie hat die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Es ist Zeit, Kurzarbeit und Homeoffice als Instrumente zur Erhaltung und Förderung der Arbeitsfähigkeit anzuerkennen.
Zu Spitzenzeiten waren in Österreich während der Coronapandemie 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit.
Arbeiter schweißt in Fabrikshalle Zu Spitzenzeiten waren in Österreich während der Coronapandemie 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit.

Die zwei größten Trends in der Arbeitswelt, die wir in den vergangenen zwei Jahren beobachten konnten und mit deren Gestaltung wir als ÖGB am stärksten konfrontiert waren, sind Homeoffice und Kurzarbeit.

Homeoffice
Hatte es zuvor in vielen Betrieben noch geheißen, dass eine Umstellung auf Homeoffice nicht möglich wäre, trat diese Mitte März 2020 binnen weniger Tage in vielen Betrieben dennoch ein. Das hat uns als ÖGB gemeinsam mit den Sozialpartnern dazu bewogen, auf die rechtlichen Rahmenbedingen nochmals einen genauen Blick zu werfen. In der Folge sind uns gute Verbesserungen gelungen, u. a. die Konkretisierung des ArbeitnehmerInnenschutzes, die Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes und der Anspruch auf die Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Kann sich Homeoffice positiv auf die Arbeitsfähigkeit auswirken? Unter den richtigen Umständen. Gerade Themen wie ergonomisches Arbeiten und geeignete Arbeitsmittel werden mit zunehmendem Alter wichtiger. Die Vereinbarkeit von Betreuungsverpflichtungen kann durch Wegfallen von Wegzeiten erleichtert werden – Arbeiten und Betreuen gleichzeitig ist der Arbeitsfähigkeit aber sicher nicht zuträglich. Auch wenn das Arbeitszeitgesetz genauso im Homeoffice gilt, sind Entgrenzung und überlange Arbeitszeiten ein Problem, dem nicht nur rechtlich, sondern auch durch gesundes Führen und mit einer guten Unternehmenskultur begegnet werden muss.

Kurzarbeit
Zu Spitzenzeiten waren in Österreich 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Das entspricht mehr als einem Viertel aller Erwerbstätigen im Jahr 2020. Als Sozialpartner haben wir in Summe fünf unterschiedliche Phasen von Corona-Kurzarbeit vereinbart – immer wieder angepasst an die neuen Rahmenbedingungen. Ersetzt wurden den ArbeitnehmerInnen (abhängig vom Einkommen) zwischen 80 und 95 Prozent des Einkommens; ergänzt um einen Trinkgeld-100er für den Trinkgeldverlust gewisser Branchen oder den Langzeit-Kurzarbeitsbonus für jene, die bereits sehr lange in Kurzarbeit sind.

So wenig wünschenswert es aufgrund einer Pandemie ist, gezwungenermaßen weniger Arbeit zu haben, so lehrreich war es für viele zu sehen, dass mehr Freizeit ein Vorteil sein kann. Eine Befragung der Universität Wien zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Befragten ihre Arbeitszeit auch nach der Krise verkürzen möchten. Als ÖGB setzen wir uns für kürzere Tages-, Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit ein, etwa durch die Forderung einer 6. Urlaubswoche für alle, durch das Familienarbeitszeitmodell oder durch eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

Essenziell ist, dass Maßnahmen wie die Zurverfügungstellung von mehr Personal und Anpassungen bei der Arbeitsorganisation den Arbeitsdruck nicht weiter steigen lassen – sonst wird der Effekt auf den Erhalt auf die Arbeitsfähigkeit gering ausfallen.

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