Gesunde Arbeit

Arbeit menschengerecht gestalten

Im Arbeitnehmer:innenschutz geht es auch darum, Arbeit menschengerecht zu gestalten. Der Mensch muss sich nicht kompromisslos an die Arbeit anpassen. Vielmehr muss die Arbeit an den Menschen angepasst werden. Was ist dabei zu beachten?
Arbeit menschengerecht zu gestalten, bedeutet, die Arbeit an den Menschen anzupassen.
Die Arbeit an den Menschen anpassen Arbeit menschengerecht zu gestalten, bedeutet, die Arbeit an den Menschen anzupassen.

Der Arbeitnehmer:innenschutz soll Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden. Bei der Gestaltung der Arbeit müssen darüber hinaus auch die menschlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Ziel ist, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu fördern, auf körperlicher und psychischer Ebene. Als positiver Effekt steigen dadurch Motivation und Leistung. Unternehmen können sich zudem als attraktive Arbeitgeber:innen beweisen und ihre Mitarbeiter:innen binden.

Vier Stufen zur menschengerechten Arbeit
Nach einem arbeitswissenschaftlichen Modell gilt Arbeit dann als menschengerecht, wenn sie vier Anforderungen erfüllt:

  1. Ausführbarkeit: Der Mensch muss in der Lage sein, die Aufgabe überhaupt auszuführen, z. B. eine bestimmte Maschine zu bedienen. Die Arbeit muss zu den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Person passen.
  2. Erträglichkeit: Der Mensch muss die Tätigkeit ein Arbeitsleben lang ausüben können, ohne dass die Gesundheit geschädigt wird – z. B. muss bei der Lasthandhabung die individuelle Leistungsgrenze berücksichtigt werden.
  3. Zumutbarkeit: Die Beeinträchtigungen, mit denen die Arbeitsaufgabe verbunden ist, müssen für die Arbeitnehmer:innen zumutbar sein. Monotone Fließbandarbeit z. B. kann aus diesem Grund problematisch sein.
  4. Persönlichkeitsförderung: Arbeitnehmer:innen können z. B. ihre Kompetenzen einbringen und haben einen gewissen Handlungsspielraum. Das schafft Zufriedenheit.

Konkrete Umsetzung
Historisch gesehen haben Gewerkschaften und Arbeiterkammern immer für menschengerechte Arbeitsbedingungen gekämpft. Viele Errungenschaften finden sich als Mindeststandards in Gesetzen, Verordnungen und Kollektivverträgen, sei es das Recht auf Pausen oder die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten, z. B. durch natürliche Belichtung. Aber gerade auf betrieblicher Ebene kann man noch an wichtigen Schrauben drehen. So zählt es zu den gesetzlichen Aufgaben von Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner:in, die Arbeitgeber:innen bei der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen. Bestens dafür ausgebildet sind auch sonstige Präventivdienste wie Ergonom:innen oder Arbeits- und Organisationspsycholog:innen.

Sicherheitsvertrauenspersonen und besonders Betriebsräte können auf Aspekte der menschengerechten Gestaltung achten. Sie können bestimmte Maßnahmen vorschlagen: z. B. die Einführung Betrieblicher Gesundheitsförderung oder Einzelmaßnahmen wie die regelmäßige Kommunikation mit Arbeitnehmer:innen im Homeoffice, um das Gefühl von Isolation zu vermeiden. Zudem können Betriebsräte mit Arbeitgeber:innen eine Betriebsvereinbarung über „Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung“ abschließen. Damit kann man z. B. altersgerechte Arbeitsgestaltung oder Modelle wie Jobrotation im Betrieb festlegen.

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