Gesunde Arbeit

Sicherheits-Charta für die Baubranche präsentiert

Die wichtigsten Partner in der Baubranche sprechen sich gemeinsam für mehr Sicherheit auf Baustellen aus.

Sicherheit ist am Bau ein zentrales Thema. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat jetzt gemeinsam mit anderen Partnern eine Sicherheits-Charta ausgearbeitet. Diese wurde jetzt im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne "Partnerschaft für Prävention" vorgestellt.

An der Charta mitgearbeitet haben AK, Zentrales Arbeitsinspektorat, Industriellenvereinigung, ÖGB und die WKO. All diese Organisationen setzen sich dafür ein, dass auf Baustellen die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen angewandt werden.

Die Schlagworte der Charta lauten:
Gefahr erkennen - Gefahr sofort beheben - Weiterarbeiten
Dies bedeutet, dass beim Erkennen einer Gefahr die Tätigkeit, wenn nötig, unterbrochen wird. Es wird erst weitergearbeitet, wenn die unmittelbare/konkrete/drohende Gefahr am Arbeitsplatz behoben ist.

Zur Konkretisierung dieses Leitbildes wurden acht gemeinsame Arbeitssicherheits-Spielregeln für den Hochbau ausgearbeitet:

Regel 1: "Wir sichern Absturzkanten"

Regel 2: "Wir sichern Bodenöffnungen sofort"

Regel 3: "Wir bedienen Krane vorschriftsgemäß und führen Einweise- und Absetzarbeiten sicher durch"

Regel 4: "Wir benützen nur geeignete Leitern und setzen diese sicher ein"

Regel 5: "Wir arbeiten nur auf sicheren Gerüsten"

Regel 6: "Wir erstellen sichere Zugänge zu allen Arbeitsplätzen"

Regel 7: "Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung"

Regel 8: "Wir sichern Künetten, Gräben und Baugruben ab einer Tiefe von 1,25 m"

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,7 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,2 Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter, 1,6 Millionen Angestellte, 450.000 Selbständige sowie 1,4 Millionen SchülerInnen und Studierende. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als soziale Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

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