Gesunde Arbeit

Neuerungen bei Beauftragten im Betrieb

Leider kann kein Vorteil dieser Deregulierung erkannt werden – es braucht organisatorische Mindestvoraussetzungen für zentrale Themen wie Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen. Nur Kosten für den Zeitaufwand zu thematisieren ist kurzsichtig. Doch selbst die Berechnung dieser „Einsparung“ gleicht einer Schätzung.

Übersicht der Neuerungen
Beauftragte unterstützen ArbeitgeberInnen bei der Anwendung und Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften. Sie sind qualifizierte ExpertInnen. Ziel ist der Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Ohne sie wäre eine Einzelperson in unserer arbeitsteiligen Welt überfordert. Der Anteil der Arbeitszeit, während derer diese für ihre Funktion arbeiten, ist oft relativ gering.

Sicherheitsvertrauenspersonen
Aufgabe der Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist die Vertretung der ArbeitnehmerInnen-Interessen im ArbeitnehmerInnenschutz. Die Aufgabe von Sicherheitsfachkraft und ArbeitsmedizinerIn besteht jedoch in der Unterstützung der ArbeitgeberInnen. Zuerst als Präventivfachkraft die Geschäftsführung und dann als SVP Belegschaft und Belegschaftsorgane beraten und unterstützen? U.a. bedürfte es eines Ergänzungsseminars zu Aufgaben, Rolle und Beteiligung von SVPs.

Brandschutzgruppe
Maßnahmen des Brandschutzes sind für undifferenzierte Kostensenkungsprogramme nicht geeignet. Früher entschied die zuständige Behörde, ob eine Brandschutzgruppe nötig ist, jetzt gibt es diese gar nicht mehr. Wird davon ausgegangen, dass Bescheide ohne Vorliegen eines Schutzbedürfnisses erlassen wurden?

Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) muss nur mehr mindestens einmal jährlich tagen. Die europäische Kampagne für „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012–2013 unter dem Motto „Partnerschaft für Prävention“ wurde von den Sozialpartnern unterstützt. Ein Jahr später wird eine Reduzierung der ASA-Treffen gefordert – wie wichtig ist die Partnerschaft tatsächlich? In Deutschland wird ein ASA bereits ab 20 Beschäftigten errichtet und vierteljährlich einberufen, bei uns gibt es ihn nur in Arbeitsstätten mit mehr als 100 Beschäftigten. Will man das Niveau von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz halten, gleich ob aus monetären oder sozialen Gründen, wird sich trotzdem jemand im Betrieb für diese Themen engagieren müssen.

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