Gesunde Arbeit

BGF-Gütesiegel-Antragsformular mit unterschreiben

BetriebsrätInnen haben seit 1. Jänner 2015 die Möglichkeit, Gütesiegelanträge an das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) mit der Geschäftsführung mit zu unterzeichnen.

BetriebsrätInnen haben ab sofort die Möglichkeit, Gütesiegelanträge an das Österreichische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) mit der Geschäftsführung mit zu unterzeichnen. Dies signalisiert der Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, ÖGB und AK, dass der Betriebsrat in das BGF-Projekt eingebunden war und es mitgetragen hat.

Stark angestiegene Anzahl an Gütesiegelanträgen
Das Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung entscheidet einmal pro Jahr in der Gütesiegelvergabesitzung, ob einem Betrieb das BGF-Gütesiegel für drei Jahre verliehen bzw. wiederverliehen wird.

Durch die erfreulicherweise stark angestiegene Anzahl an Gütesiegelanträgen (siehe dazu die Statistik in „Gesunde Arbeit“ Nr. 1/2015) und Gütesiegelbetrieben besteht für ÖGB und AK die Schwierigkeit, dass nicht mehr in jedem Betrieb über den Betriebsrat Erkundigungen über das durchgeführte BGF-Projekt eingeholt werden können.

BetriebsrätInnen können, müssen aber nicht mit unterschreiben
Eine langjährige Forderung von ÖGB und AK war deshalb, dass das Gütesiegelantragsformular nicht nur von der Geschäftsführung, sondern auch vom Betriebsrat unterschrieben wird. BetriebsrätInnen sind wichtig für die Qualitätssicherung von BGF-Projekten! Jetzt wurde ein Kompromiss gefunden, es gibt diese Möglichkeit für BetriebsrätInnen nun optional: Sie können, müssen aber nicht mit unterschreiben. Wir hoffen, dass möglichst viele BetriebsrätInnen diese Möglichkeit nutzen werden.

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