Gesunde Arbeit

Arbeitsinspektion unterwegs: Ein Schutznetz als Sicherung für den Notfall

Für den Arbeitsinspektor bzw. die Arbeitsinspektorin ist es oft nicht einfach, zu belegen, dass die durch sein/ihr Wirken getroffenen Maßnahmen Leben und Gesundheit wirksam schützen. Nur sehr selten erhält man eine Rückmeldung, aus der eindeutig hervorgeht, eine Wirkung erzielt bzw. einem Menschen das Leben gerettet zu haben. Einer dieser Fälle soll hier geschildert werden.
Schutznetz
Schutznetz

Die Baustelle liegt zwar bereits einige Jahre zurück, die dort vorhandene Situation hat aber an Aktualität nichts eingebüßt. Es handelte sich dabei um einen Neubau eines großen Bürokomplexes, bestehend aus zwei mehrgeschoßigen Einzelgebäuden mit einem dazwischen liegenden Innenhof. Dieser sollte mit einer Stahl-Glas-Konstruktion überdacht werden. Die Höhe dieses Atriumdaches hatte geschätzte 10 Meter oder mehr.

Vor Beginn der Montagearbeiten wurde der für die Baustelle zuständige Arbeitsinspektor zu einer Sicherheitsbesprechung eingeladen, bei der es um die Festlegung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für die Errichtung dieser Dachkonstruktion ging. Es nahmen die Bauherrenvertreter, die örtliche Bauaufsicht, Vertreter des Bauunternehmens und die ausführenden Professionisten, das waren Stahlbau- und Glasmontage-Unternehmen, daran teil. Beginnend von der Montage der Stahlkonstruktion wurden die vorgesehenen Schutzmaßnahmen erläutert.

Schließlich kam es zum Thema der Montage der Glaselemente auf der Stahlkonstruktion. Die üblichen Hilfsmittel, wie Hubarbeitsbühnen, waren wegen der Konstruktion des Stahltragwerkes als räumliches Fachwerk nicht möglich. Eine Einrüstung wäre unverhältnismäßig aufwendig gewesen. Das Glasmontage-Unternehmen vertrat überhaupt den Standpunkt, dass bei der Verlegung der Glaselemente eine schöne und sichere Standfläche vorhanden sei und daher eine weitere technische Schutzmaßnahme gegen Absturz nicht erforderlich sei. Der Arbeitsinspektor setzte aber durch, dass für diese Arbeit ein Personenschutznetz unter der Stahltragkonstruktion errichtet wird. Dies wurde schlussendlich von allen Beteiligten akzeptiert und umgesetzt.

Wenige Wochen später ging eine AUVA-Unfallmeldung im Amt ein. Es handelte sich dabei um diese Baustelle, Arbeitgeber des Verletzten war das besagte Glaserunternehmen. Im Unfallhergang war beschrieben: „Beim Glasen danebengestiegen und während des Fallens ins Schutznetz noch auf einer Eisenstange aufgeschlagen“. Lediglich der Umstand, dass er beim Fallen auf die Stahltragkonstruktion des Glasdaches angestoßen war und aufgrund der dabei erlittenen Verletzung eine Unfallmeldung erstattet worden war, hat dazu geführt, dass der Arbeitsinspektor Kenntnis bekommen hat, dass die von ihm geforderte Schutzmaßnahme ein Menschenleben gerettet hat.

In der Serie Arbeitsinspektion unterwegs wird jeweils ein Fall aus der Praxis der Arbeitsinspektion vorgestellt.

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