Schutzmaßnahmen bei der Arbeit im Freien
Die Zahl der Arbeitsunfälle in Europa ist im Sinken begriffen, arbeitsbedingte Erkrankungen steigen jedoch massiv an. Dazu gehören auch Hautkrebserkrankungen – oftmals verursacht durch fehlenden UV-Schutz bei der Arbeit. Die Verbindung zwischen Arbeit im Freien und Hautkrebs belegte erneut ein Projekt mehrerer EU-Länder bei Fischern und Bauern. Nach neuesten Studien schädigen nicht nur UVB-, sondern auch UVA-Strahlen die Haut. Die UV-Strahlung kann auch noch Stunden nach dem Sonnenbad das Erbmaterial von Hautzellen schädigen.
Besonders betroffene Berufe
Unter dem Begriff „Outdoor Worker“ werden Berufsgruppen zusammengefasst, die große Teile ihrer Arbeitszeit im Freien verbringen. Dazu zählen neben den am Bau tätigen ArbeitnehmerInnen auch GärtnerInnen, BademeisterInnen und viele andere.
Belastungen und deren Bewertung
Die UV-Belastung ist von April bis September in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr am höchsten . In höheren Regionen (Bergland Österreich) nimmt die UV-Strahlung noch einmal zu. Reflektierende Oberflächen wie glänzende Metallflächen, helle Kunststoffe, Wasser und Schnee verstärken die schädliche Wirkung.
Wolken und Schatten hemmen die UV-Strahlung, schützen jedoch nicht automatisch vor Sonnenbrand! Als Richtwert für die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen kann man den UV-Index heranziehen. Unter www.uv-index.at finden sich nähere Informationen. Einfacher anzuwenden ist die Schattenregel. Hier gilt: Je kürzer der Schatten, desto höher die UV-Belastung.
Schutzmaßnahmen
Folgende Maßnahmen schützen die Gesundheit: direkte Sonne meiden bzw. sich nur so kurz wie nötig in der Sonne aufhalten. Die Mittagssonne meiden und den Arbeitsbereich beschatten.
Ist dies nicht möglich, wirkt Kleidung am effektivsten. Sie sollte möglichst viel Haut bedecken. Dunkel gefärbte Stoffe und dichteres Gewebe bieten größeren Schutz. Auf der sicheren Seite liegt man mit UV-Schutzkleidung mit angegebenem Schutzfaktor (UPF). Zusätzlich sind Kopf und Nacken zu bedecken bzw. eine UV-Schutzbrille zu tragen.
Unbedeckte Körperstellen wie Gesicht, Hände, Ohren, Nacken etc. mit Sonnenschutzmittel eincremen. Dieses muss von den ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt werden. Bei der Anwendung ist auf Lichtschutzfaktor, Bestrahlungsdauer sowie Hauttyp Rücksicht zu nehmen. Das Sonnenschutzmittel sollte vor Beginn der Arbeit und bei Bedarf weitere Male großzügig aufgetragen werden.
Die Haut vergisst keinen Sonnenbrand, jedes Mal erhöht sich das Hautkrebsrisiko: Bewusstseinsbildung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen sind daher besonders wichtig!