Maßnahmen zur Burn-out-Prävention in Betrieben
BetriebrätInnen/PersonalvertreterInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen haben vom Gesetz her ein Vorschlagsrecht für konkrete Maßnahmen zur Burn-out-Prävention in Betrieben. Eine wichtige Klarstellung: Für die Umsetzung von Maßnahmen ist immer der Arbeitgeber/Dienstgeber zuständig und verantwortlich.
Folgende Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Burn-out im Betrieb leisten (siehe auch Grafik):
- Information und Aufklärung
- Beratung, Krisenintervention
- Qualifizierung der Führungskräfte
- Rollen- und Aufgabenklarheit
- MitarbeiterInnengespräche
- Arbeitszeitgestaltung
- Qualifizierung, Weiterbildung
- Kultur der Wertschätzung schaffen
- Mitbestimmungsmöglichkeiten
- Arbeitsgestaltung
- Evaluierung der psychischen Belastungen gemäß ASchG*
* Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der arbeitsbezogenen psychischen Belastungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat immer den Arbeitsplatz im Blickwinkel. Unter die Lupe genommen werden dabei z. B. die Zusammenarbeit mit den Führungskräften und KollegInnen, Unterbrechungen bei der Arbeit und Informationsmangel, aber nicht persönliche Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Herzprobleme oder chronische Erschöpfung. Eine sauber durchgeführte Evaluierung kann in vielen Fällen potenzielle Risiken für Stress- und Burn-out-Gefährdung aufdecken, besonders für bestimmte betriebliche Bereiche oder Berufsgruppen. Eventuell gefährdete Einzelpersonen oder persönliche Leidensfälle können dadurch aber nicht gefunden werden.
Mehr dazu können Sie in der ÖGB-Broschüre „Burn-out an der Wurzel packen. Burn-out-Prävention im Betrieb“ nachlesen. Zu bestellen unter service@oegb.at oder als Download auf der Website www.gesundearbeit.at > Service > Broschüren.