Gesunde Arbeit

Bundesgesetz zur Änderung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Mutterschutzgesetz

Der Nationalrat beschloss am 23.4.2015 ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden.

Grünes Licht gab der Nationalrat für einen Gesetzesvorschlag der Regierung, der der Umsetzung von EU-Recht dient. Die chemikalienrechtlichen CLP-Verordnung und weitere EU-Vorgaben müssen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Ziel(e)
Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung"):

  • Übereinstimmung der Terminologie betreffend gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Arbeitnehmerschutzrecht mit dem Chemikalienrecht.
  • Einheitliche Kennzeichnung von Behältern und von Lagerbereichen von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen entsprechend der (chemikalienrechtlichen) CLP-Verordnung.

Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Anpassung der Terminologie betreffend gefährliche Arbeitsstoffe im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz 1979.
  • Festlegung der Kennzeichnung von Behältern und von Lagerräumen bzw. -bereichen von chemischen Arbeitsstoffen im ASchG (und in weiterer Folge in der Kennzeichnungsverordnung) in Übereinstimmung mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung.

Mehr Informationen dazu auf www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00528/index.shtml

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