Bundesgesetz zur Änderung von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Mutterschutzgesetz
Grünes Licht gab der Nationalrat für einen Gesetzesvorschlag der Regierung, der der Umsetzung von EU-Recht dient. Die chemikalienrechtlichen CLP-Verordnung und weitere EU-Vorgaben müssen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.
Ziel(e)
Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ("CLP-Verordnung"):
- Übereinstimmung der Terminologie betreffend gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Arbeitnehmerschutzrecht mit dem Chemikalienrecht.
- Einheitliche Kennzeichnung von Behältern und von Lagerbereichen von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen entsprechend der (chemikalienrechtlichen) CLP-Verordnung.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Anpassung der Terminologie betreffend gefährliche Arbeitsstoffe im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz 1979.
- Festlegung der Kennzeichnung von Behältern und von Lagerräumen bzw. -bereichen von chemischen Arbeitsstoffen im ASchG (und in weiterer Folge in der Kennzeichnungsverordnung) in Übereinstimmung mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung.
Mehr Informationen dazu auf www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00528/index.shtml