Gesunde Arbeit

NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie ausgeweitet

Da die bisherige Regelung nicht zufriedenstellend funktioniert hat, wird das Rauchverbot zum Schutz der Gesundheit der betroffenen ArbeitnehmerInnen durch die Tabakgesetz-Novelle 2015 ausgedehnt. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfasst künftig auch Wasserpfeifen und verwandte Erzeugnisse.

Der Konsum von Tabakerzeugnissen in der Gastronomie ist ab 1. Mai 2018 in allen – Gästen zur Verfügung stehenden – Bereichen verboten. Zeltfeste, Buschenschanken und grundsätzlich auch Vereinslokale sind betroffen. Geraucht werden darf auf Freiflächen vor dem Lokal, z. B. im Gastgarten. Jeder Betrieb kann natürlich jetzt schon von sich aus das Rauchen untersagen.

E-Zigaretten und Co
Neben Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Pfeifen sind jetzt auch neuartige Tabak-, pflanzliche Raucherzeugnisse und tabakfreie Wasserpfeifen vom Rauchverbot erfasst.

Prämie für das Umstellen auf ein Nichtraucherlokal vor 1. Juli 2016
Wer frühzeitig bis Mitte nächsten Jahres umstellt, bekommt eine Steuer-Gutschrift in Höhe von 30 Prozent des Restbuchwerts getätigter Investitionen in den NichtraucherInnenschutz.

Ausblick
Reinhold Mitterlehner, Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wurde zur Konkretisierung von Raucherzonen im Freien (auch im Interesse der Anrainer) ersucht. Bis Ende Dezember 2015 soll der Nationalrat eine Regierungsvorlage für die gewerberechtliche Regelung in Händen halten.

Steigende Zustimmung erwartet
Das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten seit August 2010 hat sich nach Meinung der meisten Bayern bewährt. Das ergab eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Juni 2015. Demnach sind 80 Prozent dafür, das Rauchverbot beizubehalten. Damit ist die Akzeptanz der rauchfreien Gastronomie enorm gestiegen: 2010 waren 61 Prozent dafür. Auch zahlreiche andere Länder der EU und Länder weltweit haben derartige Regelungen bereits lange umgesetzt.

Zahlreiche Befürworter
Viele Initiativen und Menschen unterstützten den Vorstoß aus vielerlei Gründen. Ärztekammer und Arbeitsgemeinschaften zur Suchtvorbeugung hießen den Vorschlag willkommen. Auch Universitäten, Krankenhäuser und ÄrztInnen unterstützten ihn. Manche Verbesserungsvorschläge z. B. der Sozialversicherungsträger wurden (noch) nicht umgesetzt.

Im Hinblick auf Studienergebnisse zu Auswirkungen von (Passiv-)Rauch auf die Gesundheit betroffener ArbeitnehmerInnen war dieser Schritt nötig und wichtig, er wird die Situation verbessern. Dass viele ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie bis zur tatsächlichen Umstellung weiter Passivrauch ausgesetzt sind, ist allerdings ein Wermutstropfen.

Die Regelung ist ein Meilenstein angesichts der langjährigen Diskussion, allerdings ist es bedauerlich, dass gewisse Punkte wie ein absolutes Rauchverbot in der Hotellerie nicht realisiert werden.

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