Gesunde Arbeit

Sicherheit und Gesundheit brauchen Beauftragte

Beauftragte sind ExpertInnen, die einen Mehrwert für den Betrieb darstellen und keine bürokratischen Hindernisse!
ErsthelferInnen versorgen Verletzte nach Arbeits­unfällen
ErsthelferInnen versorgen Verletzte nach Arbeits­unfällen

Beauftragte sind beispielweise Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, ErsthelferInnen oder Brandschutzbeauftragte. Mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen sie Arbeitgeber bei der Umsetzung und praktikablen betriebsspezifischen Anwendung von Rechtsvorschriften zu ArbeitnehmerInnenschutz, Umweltschutz und Verkehrssicherheit.

Seit dem 19. Jahrhundert ist die Fürsorgepflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch eine grundlegende Arbeitgeberpflicht. Ohne Beauftragte im Betrieb wäre eine Einzelperson – in der Regel der Arbeitgeber selbst – fachlich und zeitlich völlig überfordert.


Sinnvoll und wichtig
Glaubt man manchen Wirtschaftsvertretern, gäbe es Unmengen sinnloser Beauftragter. In Wirklichkeit braucht die überwiegende Zahl der Betriebe wie Büros, Verwaltung, Handel, Versicherung, Banken und Dienstleistungsbetriebe nur wenige. In der Regel sind diese auch nur zu einem geringen Anteil ihrer Arbeitszeit mit dieser Tätigkeit befasst.

Die Abschaffung hätte zur Folge, dass Österreich auch gegen EU-Recht und internationale Abkommen verstoßen würde. Jeder Arbeitgeber müsste selbst über das nötige Fachwissen der Beauftragten verfügen. Das ist völlig unrealistisch, weil Beauftragte speziell ausgebildet sind und sich in ihrem Fachgebiet regelmäßig weiterbilden.

Beauftragte sind ExpertInnen, die sich um Sicherheit, Gesundheit und Umwelt im Unternehmen kümmern. Es ist ihr Verdienst, wenn wir heute um rund ein Drittel weniger Arbeitsunfälle jährlich verzeichnen als im Jahr 1994. Das darf nicht gefährdet werden.


Teure Entbürokratisierung
Nach Abschaffung des Aufzugswarts (HebeanlagenwärterIn, § 13 Hebeanlagen-Betriebsverordnung) steigen die Kosten im Störfall. Ein Aufzugswart muss den Aufzug bei Ausfall bis zum Ausstieg absenken oder anheben können. Ohne Aufzugswart müssen Feuerwehr, Aufzugsfirma oder ein Servicebetrieb gerufen werden.

Der fiktive Betrieb
Es gibt in der Realität keinen Betrieb, der alle Beauftragten braucht. Um tatsächlich alle Beauftragten bestellen zu müssen, müsste ein solcher fiktiver Betrieb mehr als 100 ArbeitnehmerInnen beschäftigen und im Giftgeschäft tätig sein und mit radioaktivem Material oder Geräten umgehen und einen Aufzug betreiben und einen Dampfkessel ständig überwachen müssen und auf Baustellen tätig und ein Krankenhaus sein und erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr haben und Sprengmittel erzeugen und Sprengungen vornehmen und Lasergeräte verwenden und schließlich noch Gefahrgut befördern.

Das Konzept, Beauftragte zu bestellen, hat sich viele Jahrzehnte bewährt. Eine bessere Alternative dazu ist nicht in Sicht.

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