Gesunde Arbeit

Filmpreis "Gesunde Arbeitsplätze" 2015: Einreichungen bis 13.7.2015 noch möglich

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vergibt seit 2009 den Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“, der mit 5 000 EUR dotiert ist und auf der DOK Leipzig verliehen wird. Einreichungen sind noch bis 13.7.2015 möglich.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) unterstützt auch heuer wieder den Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ für den besten Dokumentarfilm zu einem arbeitsbezogenen Thema.

Der Gewinnerfilm wird im Rahmen des Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm (DOK Leipzig) von 26. Oktober bis 1. November 2015 ausgewählt.
Einreichungen sind noch bis 13. Juli 2015 möglich.

Filmkriterien
Der Film sollte sich mit den Risiken am Arbeitsplatz (z. B. physikalischen, chemischen, mechanischen oder psychosozialen Gefahren) beschäftigen. Weitere mögliche Themen sind Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Folgen des politischen und wirtschaftlichen Wandels für unsere Arbeit. Weitere mögliche Schwerpunkte sind Wirtschaftszweige, die eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen und politischen Leben in Europa spielen (z. B. Bildung, Landwirtschaft, Baugewerbe, Gesundheitswesen) oder Gruppen, die besonders gefährdet sind, beispielsweise Wanderarbeitnehmer, Frauen, Arbeitnehmer mit Behinderungen und junge und ältere Arbeitnehmer.

Der Filmpreis „Gesunde Arbeitsplätze“ wird für kreative und künstlerisch wertvolle Autorendokumentarfilme verliehen, die bei den europäischen Bürgern zur Diskussion über die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen. Die Filme sollten eine spezifische Sichtweise darstellen und die Jury durch eine fesselnde Geschichte, starke Figuren und herausragendes filmisches Talent bei Kameraführung, Ton und Bildschnitt überzeugen.

Der Gewinner des Filmpreises „Gesunde Arbeitsplätze“ gewährt der EU-OSHA unentgeltlich das Recht zur

  • Platzierung eines Trailers oder maximal fünf Minuten langen Ausschnitts aus dem Gewinnerfilm sowie von Standfotos (Bildern) auf der Website der EU-OSHA, in Pressemitteilungen oder im Newsletter der EU-OSHA;
  • Vorführung und Präsentation des Trailers oder des Gewinnerfilm in ganzer Länge auf nicht öffentlichen und nicht kommerziellen Veranstaltungen, die von der EU-OSHA und ihren Focalpoints in den 28 EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern, Kandidaten- und Bewerberländern der EU organisiert werden;
  • Produktion von 1000 DVDs von dem Gewinnerfilm mit Untertiteln in einer Auswahl europäischer Sprachen; außerdem erhält die EU-OSHA vom Gewinner die nicht ausschließliche, nicht gewerbliche und nicht für öffentliche Vorführungen geltende Lizenz für den Vertrieb der DVDs innerhalb des Netzwerks der oben genannten Focalpoints sowie an andere offizielle Partner.

Im Gegenzug kann der Filmemacher/Rechteinhaber die Rechte an den Untertiteln unentgeltlich zur weiteren Verwendung erhalten. Von den 1000 produzierten DVDs werden 200 für den Filmemacher/Rechteinhaber für seine eigenen Werbemaßnahmen reserviert. Weitere Einzelheiten werden zwischen der EU-OSHA und dem Gewinner des Filmpreises vereinbart.

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