Gesunde Arbeit

Aufhebung der VO über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen

Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 279/2008, tritt mit 1. September 2015 außer Kraft (siehe Anlage Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 230 vom 18. August 2015).

Grundlage für die Aufhebung dieser Verordnung sind EU-Gleichstellungsrichtlinien, die eine Diskriminierung von Frauen verbieten. Eine begründbare differenzierte Behandlung aus Schutzgründen im Falle einer Mutterschaft ist dennoch notwendig. Diese Schutzmaßnahmen werden beispielsweise durch das Mutterschutzgesetz abgedeckt.

Um ein aus gesundheitlicher Sicht notwendiges Schutzniveau zu erreichen beziehungsweise um ihre Wirksamkeit zu entfalten, haben gesetzliche Vorgaben den Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse widerzuspiegeln, weshalb aus diesem Grund historisch überholte Regelungen angepasst oder in seltenen Fällen auch aufgehoben werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass das bestehende Schutzniveau erhalten bleibt oder ausgebaut wird.

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