Grenzwertsetzung für Krebs erzeugende Stoffe vorantreiben
Eine aktuelle Studie belegt, dass arbeitsbedingte Krebserkrankungen derzeit die größte Bedrohung am Arbeitsplatz darstellen. Allein die zehn wichtigsten Krebs erzeugenden Stoffe (Karzinogene) sind für 85 Prozent der 102.500 arbeitsbedingten tödlichen Krebserkrankungen in der EU verantwortlich. Ein Grund dafür ist auch, dass die aktuelle europäische Gesetzgebung in Bezug auf Arbeiten mit Krebs erzeugenden Stoffen nur noch 20 Prozent der realen Arbeitssituationen abdeckt. Die Bundesarbeitskammer und der Europäische Gewerkschaftsbund fordern deshalb bereits seit Langem, dass die Grenzwertsetzung für Krebs erzeugende und erbgutverändernde Stoffe vorangetrieben wird. Die schockierenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit dieser Forderungen.
Vorgeschlagene Grenzwerte bedenklich
Von der EU-Kommission wurden in einem ersten Schritt 13 Stoffe neu für die Karzinogene-Richtlinie vorgeschlagen. Die jeweils vorgeschlagenen Grenzwerte dürften teilweise jedoch ungeeignet sein, da sie ein zu niedriges Schutzniveau bedeuten würden. So wird beispielsweise bei Chrom(VI)-Verbindungen ein völlig inakzeptabler Grenzwert vorgeschlagen, welcher einem Krebsrisiko von zehn Prozent über die Lebensarbeitszeit entsprechen würde. Die Grenzwerte von Hartholzstäuben und feuerfesten Keramikfasern werden, im Vergleich zu einigen Mitgliedsländern, ebenfalls bei Weitem überhöht vorgeschlagen. Auch wissenschaftliche Empfehlungen, wie die des Scientific Committee for Occupational Exposure Limits (SCOEL) für alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid, werden nicht aufgegriffen.
Forderungen nach zeitgemäßem Schutz
Krebs ist zwar eine multifaktorielle Krankheit, deren Ursachen teilweise nur schwer zu bestimmen sind. Fest steht aber, dass Krebserkrankungen verhindert werden können, wenn die zu dieser Krankheit führenden Expositionen verringert oder eliminiert werden. Grundsätzlich wird deshalb begrüßt, dass die Kommission einen Schritt zum Schutz der ArbeitnehmerInnen setzt. Die vorgeschlagenen Expositionsgrenzwerte sind teilweise jedoch gänzlich ungeeignet, da sie weiterhin nicht vertretbare Krebsrisiken für ArbeitnehmerInnen bedeuten. Neben einer Grenzwertsetzung, welche die Gesundheit sicherstellt, muss auch der Katalog an Stoffen zügig und ohne Limitierung ausgeweitet werden. Als weiterer Schritt sollte auch die Erfassung reproduktionstoxischer (fortpflanzungsschädlicher) Stoffe in der Karzinogene-Richtlinie folgen.