Gesunde Arbeit

Normung von SGMS: Risiken und Nebenwirkungen

Normen sind im ArbeitnehmerInnenschutz wichtig. Warum sollten Unternehmen bei Einführung eines Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsystems (SGMS) nicht auf Normen zurückgreifen?
Wer ist Herr der Normen?
Symbolbild zum Beitrag: Normung von SGMS: Risiken und Nebenwirkungen Wer ist Herr der Normen?

Schon als Schulkind lernen wir Normen kennen, wenn wir Hefte in den Papierformaten DIN A4 und DIN A5 bekommen. Solche technischen Normen vereinfachen das Wirtschaftsleben und versprechen den aktuellen Stand an Qualität und Sicherheit. Normen haben den Charakter von Empfehlungen und sind grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis anzuwenden. Sie können aber rechtlich bindend werden, wenn Gesetze und Verordnungen oder Vertragsklauseln auf sie verweisen. Auch über den Begriff „Stand der Technik“, der nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz anzuwenden ist, sind Normen beachtlich.

Wer ist Herr der Normen?
Normen werden von Vereinen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene herausgegeben. Bei der Ausarbeitung in Arbeitsgruppen nehmen Sachverständige teil, die vorwiegend der Wirtschaft nahestehen. Nur selten sind Gewerkschaften vertreten. Dabei weitet sich die gesellschaftliche und politische Bedeutung von Normen aus: Nicht nur Technisches wird standardisiert, sondern zunehmend auch Dienstleistungen und Prozesse wie z. B. Qualitätsmanagement. Normen sind so gut wie nie frei zugänglich – anders als Gesetze, die kostenlos im Internet zu finden sind. Die Normungsinstitute verkaufen ihre Normtexte. Unternehmen zahlen nicht nur für Normen selbst, sondern auch Honorare von AuditorInnen. Diese überprüfen die korrekte Anwendung der Normen. Das Britische Normungsinstitut hat mit der Zertifizierung von Normen ca. 200 Millionen Euro im Jahr 2015 verdient.

Mehr als das Gesetz
Das ArbeitnehmerInnenschutzrecht schreibt zwingend vor, was ArbeitgeberInnen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit zu tun haben. SGMS sind hingegen Handlungsempfehlungen, wie Sicherheit und Gesundheit als Managementprozesse in die Organisation eingebettet werden. Wie gut dieser Rahmen inhaltlich ausgefüllt wird, liegt am Unternehmen. Im Idealfall unterstützt ein SGMS die effektive Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen und übertrumpft die Mindestanforderungen sogar. Dazu bietet sich das SGMS der AUVA an, das eine Rückkoppelung an das österreichische Recht gewährleistet.

Normen können gesetzlichen Verpflichtungen auch ins Gehege kommen. Im schlechtesten Fall konzentriert sich ein Unternehmen nur darauf, die Zertifizierung zu erhalten. Die Gefahr besteht, den Wald vor lauter Bäumen bzw. das Gesetz vor lauter Prozessen nicht mehr zu sehen. Entsprechend deutlich muss eine Norm zu SGMS die Einhaltung von Rechtspflichten einschließen.

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