Gesunde Arbeit

Getrennt oder kombiniert?

Der „Leitfaden Psychische Gesundheit“ beschreibt die kombinierte Umsetzung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen und eines BGF-Projekts – eine sehr wichtige Arbeit in theoretischer und methodischer Hinsicht. Für die Praxis allerdings gibt es gute Gründe, zuerst die gesetzlich verpflichtende Evaluierung durchzuführen und dann im zweiten Schritt als perfekte Ergänzung dazu ein BGF-Projekt zu starten.

Als sich FachexpertInnen aus dem Zentral-Arbeitsinspektorat und dem Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung vor gut einem Jahr zusammengesetzt haben, war ursprünglich das Ziel, eine leicht verständliche kurze Information für Betriebe herauszugeben. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Evaluierung der psychischen Belastungen und der BGF sollten beschrieben werden und wie beide Herangehensweisen kombiniert umgesetzt werden können. Das Ergebnis liegt nun vor. Dies ist ein fast 40 A4-Seiten umfassender Leitfaden, der sich in erster Linie an FachexpertInnen richtet. Und so einfach wie ursprünglich gedacht ist die Sache nicht. Was sind die Gründe dafür?

Grundsätzliche Unterschiede
Es gibt neben anderen einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen ArbeitnehmerInnenschutz und BGF. Der ArbeitnehmerInnenschutz hat Arbeitsplätze, Strukturen, Verhältnisse, das heißt konkrete Arbeitsbedingungen, im Blick und ist gesetzlich verpflichtend. Bei der BGF stehen Menschen, Individuen mit ihren Gesundheitsressourcen, im Mittelpunkt und sie ist freiwillig. Das bedingt jeweils unterschiedliche Herangehensweisen, die z. B. bei der Planung von BGF und der Evaluierung, aber auch beim Setzen von Maßnahmen jeweils zu berücksichtigen sind. Eine kombinierte Durchführung erhöht deshalb die Komplexität eines solchen Projekts ungemein.

Hohe Komplexität bei kombinierter Umsetzung
Synergien können im Prozessverlauf natürlich gewonnen werden, besonders wenn die BGF auf Strukturen des ArbeitnehmerInnenschutzes aufbaut und diese geschickt nutzt, wie z. B. den Arbeitsschutzausschuss. Voraussetzung für eine kombinierte Umsetzung von Evaluierung und BGF im Betrieb ist allerdings ein entsprechendes fachliches Know-how, das heißt BeraterInnen, die gleichermaßen über grundlegende Expertise im ArbeitnehmerInnenschutz und in der BGF verfügen. Diese sind aber bis jetzt in Österreich rar. Es gibt darüber hinaus auch keine Qualitätssicherung bei „kombinierten“ BeraterInnen oder eine entsprechende Ausbildung.

Die gemeinsame Erstellung dieses Leitfadens allerdings war für alle beteiligten FachexpertInnen bereichernd, weil dadurch ein Austausch zwischen zwei sich bis jetzt überwiegend fremden „Fachwelten“ zustande kam. Dadurch konnte vielfach ein gemeinsames Verständnis von Begriffen hergestellt werden, das die Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog und Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene ist.

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