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Bei langen und häufigen Krankenständen setzen viele Unternehmen auf betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Dies kann nützlich sein – wenn es richtig gemacht wird!

BEM ist in Deutschland seit 2004 gesetzlich geregelt. Betriebe müssen dort Maßnahmen für eine gute Rückkehr setzen. Betroffene genießen im Krankenstand und während der Eingliederung einen Kündigungsschutz. In Österreich ist man von solch einer Regelung noch weit entfernt.

BEM braucht gute Rahmenbedingungen
BEM muss Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements sein. Nur wenn umfassende Prävention betrieben wird, kann Rückkehr gelingen. Verantwortungsbewusstsein im Unternehmen ist von großer Bedeutung. Da die Teilnahme an BEM freiwillig ist, muss eine Vertrauenskultur bestehen. Das Abfragen von Diagnosen, Druck auf Kranke oder Kündigungen im Krankenstand sind hinderlich.

Im Betrieb müssen Strukturen geschaffen werden. BEM sollte allen Beschäftigten unter gewissen Voraussetzungen angeboten werden. In Deutschland geschieht dies ab sechs Wochen Abwesenheit. Dabei ist unerheblich, ob diese sechs Wochen im Rahmen eines Krankenstandes oder mehrerer Krankheitsepisoden angefallen sind. Auch viele Kurzkrankenstände können ein Signal für die Entwicklung einer schweren Krankheit sein.

Wenn BEM eingeführt wird, muss man sich vorab Gedanken machen, welche Form der Kontaktaufnahme (z. B. schriftlich, telefonisch, durch BetriebsrätInnen) möglichst keine Ängste auslöst. Über die Teilnahme entscheidet die betroffene Person. Ihr muss ein/e AnsprechpartnerIn zur Seite stehen, die als Vertrauensperson und FallmanagerIn wirkt. Diese bespricht mögliche Maßnahmen für die Rückkehr und kommuniziert – mit Erlaubnis der einzugliedernden Person – mit betrieblichen Verantwortlichen.


BEM schafft Mehrwert
Erstes Ziel im BEM-Prozess ist es, Rückkehrende wieder an den früheren Arbeitsplatz, im bisherigen zeitlichen Umfang, einzugliedern. Dies macht meist eine nachhaltige Änderung von Arbeitsbedingungen nötig. Verkürzte Arbeitszeit bei gleichen Bedingungen oder der Wechsel auf einen Schonarbeitsplatz kann im Einzelfall zwar hilfreich sein, ist aber wenig nachhaltig. Die Zahl an Schonarbeitsplätzen ist rasch erschöpft, Arbeitszeitreduzierung geht meist mit finanziellen Einbußen einher und ist in manchen Bereichen nur schwer möglich.

Sinnvoller ist es, Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass Rückkehrende bis zum Pensionsalter in Beschäftigung bleiben können. Jeder Eingliederungsfall ist eine Chance zu lernen. Verbesserte Arbeitsbedingungen nützen nicht nur den Betroffenen, sondern können auch präventiv für andere wirken und künftige Krankenstände verhindern. Ein Gewinn für Beschäftigte und Unternehmen.

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