Reach 2018 - Aufruf zum Handeln!
Für Stoffe, die schon bisher am Markt waren, gelten dabei Übergangsfristen. Stoffe, die in Mengen zwischen 1 und 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, müssen von den Unternehmen bis 31. Mai 2018 registriert werden.
Warum sollten Sie als ArbeitnehmervertreterIn aktiv werden?
Wenn Ihr Unternehmen die Anforderungen der REACH-Verordnung nicht erfüllt, kann dies bedeutenden, dass Sie die Chemikalien möglicherweise nicht sicher verwenden. Die Chemikalieninspektion kann Maßnahmen gegen Ihre(n) ArbeitgeberIn ergreifen, und schlimmstenfalls sogar Ihre Produktionslinien stilllegen.
Mehr Infos zu REACH 2018 finden Sie im Folder des BMLFUW.