3 Verordnungen zum B-BSG geändert
Mit BGBl. II Nr. 94 vom 26. April 2016 wurden
- die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (B-KennV),
- die Verordnung über den Schutz der Bundesbediensteten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (B-VbA) und
- die Verordnung über den Schutz der Bediensteten vor explosionsfähigen Atmosphären (B-VEXAT)
geändert.
Damit wurden die Änderungen der entsprechenden Verordnungen für die Privatwirtschaft nun für den Bundesdienst nachvollzogen. Die Änderungen traten am 27. April 2016 in Kraft.