Gesunde Arbeit

Wir sind ja nicht zum Spielen da

Einige Firmen reagieren auf den Hype von Spielen, die auf dem Smartphone gespielt werden, mit Verboten. Nicht nur, weil Arbeitszeit keine Spielezeit ist, sondern auch weil Gefahren drohen. Für einzelne ArbeitnehmerInnen wie auch für die Unternehmen selbst.
Smombies nehmen ihre Umgebung kaum noch wahr.
Mann blickt auf sein Handy und nimmt seine Umgebung nicht wahr Smombies nehmen ihre Umgebung kaum noch wahr.

Ein regelrechter Hype ist diesen Sommer für ein Spiel ausgebrochen, in dem kleine „Monster“ gefangen werden müssen. Die Versuchung, auch während der Arbeitszeit zu suchen und zu fangen, ist groß. Die Monster und Monsterjäger sind überall. In Museen, Geschäften, Kirchen, in der Werkshalle und im Büro.

Spielverderber!?
Einige Firmen haben nun ein Verbot des Spielens während der Arbeit und am Betriebsgelände verhängt. Das Spiel sammelt Daten, und das ist wegen des Datenschutzes problematisch. Der Download auf Firmenhandys wird daher vielfach untersagt. Das Spiel wird mit Augmented Reality (erweiterter Realität) gespielt. Dabei wird die Umgebung mit der Handykamera gefilmt und die virtuellen Spielfiguren erscheinen. Diese Daten gelangen auf den Spieleserver. Dritten wird dadurch Einblick in Werkshallen, auf das Firmengelände und in vertrauliche Informationen gegeben. Durch die Standortlokalisierung (Geotracking) ist der Abgleich des gefilmten Materials mit dem Ort einfach.

Smombies
Viele Menschen, die ständig auf ihr Smartphone schauen, sind so stark abgelenkt, dass sie ihre Umgebung kaum noch wahrnehmen. Diese Menschen werden als Smombies (Einzahl: Smombie, zusammengesetztes Wort aus Smartphone und Zombie) bezeichnet. Durch Ablenkung und verminderte Wahrnehmung der Umgebung ist die Sicherheit der SpielerInnen und der Mitmenschen und KollegInnen gefährdet. Multitasking ist der Versuch, mehrere Dinge gleichzeitig zu machen. Das endet oft mit Fehlern, Verletzungen und Unfällen. Präventiv sollte in Unternehmen auf die Gefahren von Ablenkungen und Unaufmerksamkeiten besonders hingewiesen werden.

„Game over“
Auch wenn kein ausdrückliches Spieleverbot ausgesprochen wurde, heißt das nicht, dass das Spielen während der Arbeitszeit geduldet wird. ArbeitnehmerInnen schulden den ArbeitgeberInnen in der Arbeitszeit ihre Arbeitsleistung. Gibt es ein Spieleverbot, so muss dieses auf jeden Fall eingehalten werden, auch in den Arbeitspausen. Besteht ein Betriebsrat, so hat dieser jedenfalls ein Mitbestimmungsrecht. Übrigens: Ob das Spielen in der Pause wirklich zur Erholung und zum Abschalten geeignet ist, wird vielfach bezweifelt. Vor allem bei Bildschirmarbeit sollen die Pausen der Erholung der Augen dienen, was durch den permanenten Blick auf das Smartphone selten gelingt.

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