Gesunde Arbeit

Rechnungshof bestätigt: Arbeitsinspektion vorbildlich unterwegs

Das Sozialministerium setzte den überwiegenden Teil der Empfehlungen des Rechnungshofs, die er im Jahr 2013 zur Gebarungsüberprüfung „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ veröffentlicht hatte, ganz bzw. teilweise um.

Der Rechnungshof stellte in der 40 Seiten umfassenden Follow-up-Überprüfung zusammenfassend fest, dass von 19 überprüften Empfehlungen bis jetzt acht umgesetzt, fünf teilweise umgesetzt und sechs nicht umgesetzt wurden.


Ziel der Follow-up-Überprüfung war es, die Umsetzung von Empfehlungen zu beurteilen, die der RH bei einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung gegenüber dem BMASK zum Arbeitnehmerschutz abgegeben hatte. Der RH stellte zusammenfassend fest:

  • Das BMASK verfügte durch die "Rahmenvereinbarung wirkungsorientierte Steuerung 2016-2018/2019", die Richtlinie für wirkungsorientierte Führung und Steuerung sowie die Tätigkeitsstatistik über geeignete Instrumente zur Steuerung der einzelnen Arbeitsinspektorate. Das Zentral-Arbeitsinspektorat führte ein Quartals- und Jahresabschluss-Controlling mit einem Soll-Ist-Vergleich durch. Weiters wurden die Führungskräfte der Arbeitsinspektorate zu einer intensiveren Steuerung und Überwachung der Zielerreichung ihrer Beschäftigten verpflichtet.
  • Trotz der noch fehlenden einheitlichen Budgetierung umfasste die Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplanung seit 2012 den gesamten Bereich der Arbeitsinspektion und ermöglichte somit eine wirtschaftliche Gesamtsteuerung des Zentral-Arbeitsinspektorats und der nachgeordneten Arbeitsinspektorate.
  • Weiterhin offen waren die Empfehlungen zur Verlagerung des Personals vom Zentral-Arbeitsinspektorat hin zu den Arbeitsinspektoraten und die Reduktion der Anzahl der Arbeitsinspektorate. So stieg der Personalstand im Zentral-Arbeitsinspektorat in den Jahren 2012 bis 2015 um 2,6 VBÄ bzw. 5,7 %, während er in den Arbeitsinspektoraten im gleichen Zeitraum um 4,0 VBÄ bzw. 1,0 % zunahm. Ein Prozess zur Organisationsreform wurde zwar begonnen, jedoch lag noch kein end­gültiges Ergebnis vor.

Der offene Punkt "Reduktion der Anzahl der Arbeitsinspektorate" wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Die Novelle zur Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate legt schrittweise Aufsichtsbezirke zusammen (BGBl. II Nr. 400/2016). Die Organisationsänderungen erfolgen in drei Schritten (1. Mai 2017, 1. November 2019 und 1. Mai 2021) und führen im Endergebnis zu einer Reduktion von 19 Aufsichtsbezirken auf 14 Aufsichtsbezirke. Um die notwendige Regionalität zu wahren, werden zudem Außenstellen in Krems, Wels, Leoben und Lienz eingerichtet.

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