Arbeiter riskierte sein Leben - trotzdem entlassen
Peter L. sollte aufgrund von Zeitdruck ohne die Sicherung eines Gerüsts beim Alten AKH einen vier Meter hohen Kamin verputzen. Zuerst weigerte sich Herr L., murrend ließ der Polier ein provisorisches Gerüst errichten, das jedoch keine Absturzsicherung hatte. Der erfahrene Bauarbeiter führte die Arbeiten zwar – unter Einsatz seines Lebens - durch, aber unter Protest. Worauf ihn der Polier „heimschickte“, ihn also fristlos entließ.
Entlassung bekämpft
„Ich bin Maurer, nicht Zuckerbäcker“, sagte Peter L. und überzeugte damit das Arbeits- und Sozialgericht, dass er als erfahrender Bauarbeiter wusste, dass das provisorische Gerüst ihn nicht ausreichend vor einem Absturz sicherte. Neben der Bekämpfung der Entlassung ging es auch um mehr als 2.300 Euro.
Das Gericht gab Peter L. Recht
Die Firma sah im Protest Peter L.s eine „Arbeitsverweigerung“ und gab ihm daher die „Fristlose“, wollte weder die Weihnachtsremuneration von 2.178 Euro noch die Kündigungsentschädigung von 154 Euro bezahlen. Der Arbeiter wandte sich an den AK Rechtsschutz. Das Arbeits- und Sozialgericht gab Peter L. Recht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.