Kaske: Don't smoke-Volksbegehren „selbstverständlich unterschrieben“
Im Kurier sagt AK-Präsident Rudi Kaske: „Ja, ich nehme das sehr ernst. Nicht nur die Erwachsenen, auch die Lehrlinge in der Gastronomie sind betroffen. Die Jugendlichen sind mir ein besonderes Anliegen. Dass eine ganze Berufsgruppe weiterhin dem gesundheitsschädlichen Tabakrauch ausgesetzt ist, kann nicht sein. Diese Regelung ist sicher nicht mehr zeitgemäß. Entweder es klagt ein Betroffener, oder der Nationalrat – also die Opposition – muss tätig werden und das Höchstgericht anrufen. Leider agiert hier Türkis-Blau vernebelt, also gegen die Vernunft und gegen jeden Expertenrat.“ (kurier.at: Rauchen wird Fall für Höchstgericht)
Zuvor hat sich Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk in den Salzburger Nachrichten zu Wort gemeldet und die Rechtsmeinung vertreten, dass die Ausnahme von ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht zu halten sein dürfte. Er begründet dies damit, dass die Regelung eine Berufsgruppe vom Gesundheitsschutz ausschließt und dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde. Klagen dagegen hätten gute Chancen. (sn.at: Opposition erwägt wegen Rauchverbot Gang zum VfGH)
Volksbegehren: www.dontsmoke.at