Gesunde Arbeit

ÖGB-Achitz: Karfreitag muss zum gesetzlichen Feiertag für alle werden

Arbeitsdruck wird größer, ArbeitnehmerInnen brauchen mehr Freizeit

„Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass am Karfreitag alle ArbeitnehmerInnen gleich zu behandeln sind. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen zu machen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, in einer ersten Reaktion auf das heute ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): „Die Menschen in Österreich liegen mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten an einem der europäischen Spitzenplätze. Immer mehr ArbeitnehmerInnen glauben, auch am Abend und am Wochenende erreichbar sein zu müssen. In den vergangenen Wochen haben Tausende Beschäftigte Urlaubstage nicht zur Erholung, sondern für Hilfseinsätze nach Lawinenkatastrophen verbraucht. Das sind nur einige Gründe dafür, dass sich die ArbeitnehmerInnen einen zusätzlichen Feiertag mehr als verdient haben.“

Der ÖGB fordert daher, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen festgesetzt wird – wie alle anderen gesetzlichen Feiertage auch. Die vorhersehbaren Einwände der UnternehmervertreterInnen weist Achitz zurück: „Immer wieder wird behauptet, dass es in Österreich zu viele gesetzliche Feiertage gäbe. Dabei verschweigen die Arbeitgeber aber, dass manche davon ohnehin jedes Jahr auf einen Sonntag fallen, nämlich Oster- und Pfingstsonntag“, so Achitz. Auch der 6. Jänner ist heuer als Feiertag de facto ausgefallen, weil er auf einem Sonntag zu liegen kam.


Bescheidener Einstieg in weitergehende Arbeitszeitverkürzung
"Die Menschen brauchen mehr Freizeit, um länger gesund und arbeitsfähig zu bleiben. Immerhin wird von ihnen erwartet, dass sie immer später in Pension gehen", sagt Achitz. Auch im Sinne der gerechteren Aufteilung der vorhandenen Arbeit seien mehr Feiertage wünschenswert - als bescheidener Einstieg in eine weitergehende Arbeitszeitverkürzung."

Die ArbeitsrechtsexpertInnen von ÖGB und Gewerkschaften werden das Urteil des EuGH im Detail analysieren und prüfen, ob und welche rechtlichen Schritte betroffenen Mitgliedern empfohlen werden.

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