Fordern Sie Ihren freien Karfreitag ein!
Manche haben am Karfreitag frei, manche nicht. Im Rahmen des AK Rechtsschutzes ist es gelungen, diese diskriminierende Rechtslage zu beenden.
EuGH-Urteil schafft Rechtssicherheit
Der Europäisches Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Karfreitag für alle als Feiertag zu gelten hat. Was heißt das?
- Alle Beschäftigten haben künftig am Karfreitag frei, unabhängig von der Konfession.
- Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann zwar Arbeit am Feiertag anordnen - muss in dem Fall aber Feiertagsausfallsentgelt und Feiertagsentgelt bezahlen.
Achtung!
Sie müssen dafür aber den Karfreitag als Feiertag geltend machen!
Wie kann ich den Karfreitag als Feiertag einfordern?
Nutzen Sie den Musterbrief der AK, um Ihr Recht geltend zu machen! Jetzt herunterladen!
Ein freier Tag mehr ist nur fair
Im Jahresdurchschnitt kommen die Beschäftigten in Österreich auf 57 Arbeitsstunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Deutschland, 74 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Schweden und 103 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Dänemark. Überdies haben die Unternehmen ein Körberlgeld daraus lukriert, dass die sechste Urlaubswoche wegen der immer kürzeren Arbeitsverhältnisse für immer weniger Menschen erreichbar ist. Ein zusätzlicher Feiertag ist nur ein kleiner Ausgleich dafür.
Was kann dem Karfreitag als Feiertag noch entgegenstehen?
Es ist möglich, dass die Regierung mit ihrer Parlamentsmehrheit hier ein neues Gesetz beschließt. Dann könnte der Karfreitag als Feiertag noch fallen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag müsste spätestens Ende Februar eingebracht werden.
Hinweis
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, warten Sie am besten bis Anfang März mit der Übergabe Ihres Wunsches nach einem freien Karfreitag an den Arbeitgeber.