Gesunde Arbeit

Verantwortung im Arbeitsleben früh lernen

Was wäre, wenn wir erst als Volljährige Schwimmen oder Radfahren lernen dürften? Wir wären wohl nicht besonders gut darin, die Unfallwahrscheinlichkeit stiege. Gleiches gilt für die Berufsausbildung. Das Bildungsziel der Berufsschule ist die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz im jeweiligen Beruf.
Die 24-stündige Gefahrenunterweisung nach den Richtlinien der AUVA ist ein wichtiger Baustein in der ersten Berufsschulklasse.
Ausbildner mit Jugendlichen in technischem Beruf Die 24-stündige Gefahrenunterweisung nach den Richtlinien der AUVA ist ein wichtiger Baustein in der ersten Berufsschulklasse.

Egal ob MaurerIn, BodenlegerIn oder BetonbauerIn: Je früher Jugendliche ihre Arbeit verrichten dürfen, desto früher werden sie MeisterInnen auf ihrem Gebiet. Das erhöht die Qualität der Leistung und die Sicherheit bei der Arbeit.

Stichwort Verantwortung
„Wer früh lernt, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, wird sorgfältiger und umsichtiger arbeiten“, so Thomas Prigl, stellvertretender Berufsschulleiter für das Baugewerbe in Wien 22. „Wir in den Berufsschulen haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dies in sicherer Umgebung geschieht. Der umfassende ArbeitnehmerInnenschutz in der Berufsschule wird im täglichen Unterricht gelebt. Das pädagogische Konzept ist erprobt und wird weltweit gelobt und kopiert“, so Prigl. Die Vermittlung einer fundierten Basisausbildung mit Vor- und Nachbesprechung der fächerübergreifenden Übungen ist ein Schlüssel. Die Jugendlichen erlernen Handlungskompetenz ohne Zeit- und Kostendruck.

Gefahrenunterweisung
Die 24-stündige Gefahrenunterweisung in der ersten Berufsschulklasse nach den Richtlinien der AUVA ist ein wichtiger Baustein. Unfälle am Bau sind nachweislich zurückgegangen. „Das muss unser oberstes Ziel sein: absolute Sicherheit bei der Arbeit. Und seien wir ehrlich, Jugendliche, die Verantwortung übertragen bekommen – wenn sie dafür reif sind –, entwickeln sich besser zu tüchtigen Fachkräften und die Arbeit macht ihnen mehr Freude“, sagt Prigl.

Arbeiten mit Arbeitsmitteln
Lehrlinge dürfen gemäß der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) an gefährlichen bzw. ausdrücklich angeführten Arbeitsmitteln im Betrieb erst nach 18 Monaten Ausbildung arbeiten, also mit frühestens 16,5 Jahren. Die 24-stündige Gefahrenunterweisung in der Berufsschule erlaubt das Arbeiten mit diesen Arbeitsmitteln, und unter Aufsicht im Betrieb, bereits nach 12 Monaten Lehrzeit. Zum Vergleich: Jugendliche HilfsarbeiterInnen dürfen gefährliche Arbeitsmittel gemäß KJBG-VO erst ab dem 18. Lebensjahr bedienen.

Verantwortung im Leben
Seit 2007 dürfen ÖsterreicherInnen mit 16 Jahren ihre VertreterInnen im Parlament aktiv wählen. Sie übernehmen Verantwortung für ihr Land. Sie lenken Fahrzeuge ab dem 17. Lebensjahr und übernehmen Verantwortung im Straßenverkehr. Im Berufsleben übernehmen sie Verantwortung für sich und andere auf Baustellen, Dächern, in Werkstätten etc. Sie hantieren mit schweren und zum Teil gefährlichen Geräten. Thomas Prigl: „Wir begleiten die Jugendlichen und bereiten sie darauf gut und umfassend vor. Das ist eine der Aufgaben in den Berufsschulen. Als AusbildnerInnen gehen wir mit gutem Beispiel voran und zeigen, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen und zu übertragen.“

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