AK Arbeitsrecht: Schneiderin schuftete in einer Woche 83 Stunden
AK und ÖGB fordern daher ein gesetzliches Verbot von Verfallsfristen für Überstunden sowie saftige Strafen, wie z. B. ein Überstunden-Doppel: Wer Mehr- und Überstunden systematisch nicht bezahlt, soll künftig das Doppelte zahlen statt nur das, was er sowieso schuldig ist.
Brautkleider mussten fertig werden
Die Arbeitnehmerin war in einem Brautmodengeschäft für Änderungsschneidereien zuständig. Sie arbeitete in zahlreichen Wochen mehr als 65 Stunden, oft auch an Wochenenden und Feiertagen. In einer Woche arbeitete sie sogar 83 Stunden!
Überstunden wurden nicht bezahlt
Überstunden bekam sie jedoch nicht bezahlt, ja sie bekam schon für 40 Stunden weniger Lohn, als ihr laut ihrem eigenen Arbeitsvertrag und dem Kollektivvertrag zugestanden wäre. Die Arbeitnehmerin ging zur AK, die beim Arbeitgeber nochmal die Bezahlung aller offenen Ansprüche einforderte. Der Arbeitgeber beglich schlussendlich die offene Summe von 17.000 Euro.
No Pay Day
Die AK-Präsidentin macht anlässlich dieses besonders krassen Falls von Überstunden-Nepp erneut auf das enorme Ausmaß unbezahlter Überstunden aufmerksam: „2018 gab es 43 Millionen unbezahlte Mehr- und Überstunden! Das ist so viel, als würden alle ArbeitnehmerInnen gute zwei Monate im Jahr kein Geld und keinen Zeitausgleich für Überstunden bekommen.“ Deswegen hatten AK und ÖGB für den 31. Oktober den „No Pay Day“ ausgerufen.