Gesunde Arbeit

Präventivdienste beraten und unterstützen

Die Präventivdienste beraten und unterstützen bei Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes. Sie können auch AnsprechpartnerInnen der Arbeitsinspektion sein und zur Problemlösung im Betrieb beitragen. Zwei Fälle aus der Praxis zur Verhinderung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Das Waschen von Händen und Gesicht vor dem Essen und Trinken ist eine wichtige hygienische Maßnahme, um die Aufnahme von gesundheits­gefähr­denden Arbeitsstoffen zu verhindern.
Mann wäscht sich die Hände Das Waschen von Händen und Gesicht vor dem Essen und Trinken ist eine wichtige hygienische Maßnahme, um die Aufnahme von gesundheits­gefähr­denden Arbeitsstoffen zu verhindern.

Unter Präventivdiensten werden Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen, sonstige Fachleute (z. B. ArbeitspsychologInnen), aber auch die Präventionszentren der Unfallversicherungsträger verstanden. Die Präventivdienste beraten die ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Betriebsräte in Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes. Sie unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer ArbeitnehmerInnenschutz-Verpflichtungen und wirken im Arbeitsschutzausschuss mit. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in fachlicher Hinsicht weisungsfrei und müssen unmittelbar den ArbeitgeberInnen unterstellt sein.

Fall 1: Bei der Begehung in einem Industriebetrieb ist dem Arbeitsinspektor aufgefallen, dass ArbeitnehmerInnen mit sehr unterschiedlichen Körpergrößen mit gleichen Tätigkeiten an einem Tisch beschäftigt werden. Arbeitsvorgänge sind so zu gestalten, dass Zwangshaltung möglichst vermieden wird. Nach Beratungsgesprächen mit der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitgeberin organisierte der Betrieb ein Projekt zur „Ergonomie an den Arbeitstischen“. In einem ersten Schritt wurde darauf geachtet, dass ArbeitnehmerInnen mit ähnlichen Körpergrößen am gleichen Tisch arbeiten. Im zweiten Schritt werden alle Montagetische höhenverstellbar ausgeführt.

Fall 2: In einem großen Maschinenbaubetrieb wurden Probleme bei der durch die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen notwendigen persönlichen Hygiene der ArbeitnehmerInnen festgestellt. Das Waschen von Händen und Gesicht vor dem Essen und Trinken ist eine wichtige hygienische Maßnahme, um die orale Aufnahme von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen zu verhindern. Als Ursache der Probleme wurde vom Arbeitsinspektor erkannt, dass die Entfernung der Arbeitsplätze von den Waschgelegenheiten bis zu 440 Meter beträgt. Im Unternehmen sind für die Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation sogenannte Info-Points eingerichtet, die neben Stehtischen auch mit Heiß- und Kaltgetränkeautomaten sowie Snackautomaten ausgestattet waren. Vom Arbeitsinspektor wurde beobachtet, dass eine Vielzahl von ArbeitnehmerInnen Getränke und Snacks zu sich nahm, ohne zuvor zumindest ihre Hände zu reinigen. Bei einer Begehung mit der Betriebsleitung und der Sicherheitsfachkraft ist aufgefallen, dass bei diesen Info-Points Wasseranschlüsse für die Heißgetränkeautomaten vorhanden sind. Der Arbeitsinspektor hat angeregt, dort Waschbecken mit Seifen- und Papierhandtuchspendern einzubauen. Durch diese Maßnahme und die Unterweisung der betroffenen ArbeitnehmerInnen wurde die Akzeptanz, sich vor Einnahme von Mahlzeiten und Getränken gründlich zu reinigen, deutlich gesteigert.

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