Nur der getragene Gehörschutz wirkt!
Durch das hohe Maß an Rentenzahlungen entsteht nicht nur für die Allgemeinheit ein beträchtlicher Schaden, auch für Betroffene ist die Einbuße der Lebensqualität in den meisten Fällen dramatisch. Die Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar, daher sollten alle Bestrebungen in die Richtung gehen, genügend Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verordnung für Lärm und Vibrationen (VOLV) soll die ArbeitnehmerInnen vor der gehörschädigenden und störenden Wirkung von Lärm schützen.
Lärm
Lärm an sich ist nicht messbar, er ist eine (meistens) negativ beurteilte Schallerscheinung. Was messbar ist, ist der sogenannte Schalldruckpegel. Objektive Beschreibungsparameter von Lärm sind z. B. Lautstärke, Frequenz, Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit. Subjektive Beschreibungsparameter sind persönliche Neigungen (klassische oder Hardrock-Musik) oder soziale Bewertung (Kirchenglocken oder Verkehrsgeräusch).
Ein Zuviel an Lärm auf Dauer schädigt das Gehör, sodass die Frequenzen um die 2.000 bis 4.000 Hertz (Hz) nicht mehr gut wahrgenommen werden können. Diesen Bereich benötigt man aber, um Sprache zu verstehen. Das heißt, man hört zwar genügend laut, aber man versteht nicht mehr und es hilft nichts, wenn man beispielsweise den Fernsehapparat lauter dreht. Zur Schädigung kommt es, wenn man dem Gehör nicht genug Erholung gibt. Hat man eine Lärmexposition von 85 Dezibel (dB) für 8 Stunden, benötigt das Ohr 16 Stunden, um sich vollständig zu erholen. Gönnt man seinem Gehör diese Erholung nicht, startet man in einem ermüdeten Zustand. Dies kann im Laufe der Zeit zu einer Unterversorgung an Nährstoffen der Haarzellen im Innenohr führen und zu einem allmählichen Absterben. Einen weiteren Schädigungsmechanismus hat man bei Schallimpulsen, die zu einem sofortigen Knicken der Haarzellen führen können. Dies entsteht beispielsweise beim Abfeuern von Schusswaffen.
Lärmschwerhörigkeit verhindern
Ist der Dauerschallpegel größer als 80 dB oder der Spitzenschalldruckpegel größer als 135 dB, spricht man von Lärm mit einem individuellen Risiko für eine Gehörschädigung, d. h. für manche Personen beginnt es hier gefährlich zu werden. Folgende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zu setzen:
- Information und Unterweisung
- Bereitstellen von Gehörschutzmitteln
- Gehöruntersuchung auf freiwilliger Basis
Ist der Dauerschallpegel größer als 85 dB oder der Spitzenschalldruckpegel größer als 137 dB, spricht man von Lärm mit einem statistisch hohen Risiko, d. h. für einen überwiegenden Teil der exponierten Personen ist es gefährlich. Dann gilt:
- Gehörschutztragepflicht
- Lärmbereiche kennzeichnen
- Verpflichtende Audiometrie alle fünf Jahre
- Lärmschutzmaßnahmen ausarbeiten
- Anlegen von Listen über die Personen, die sich an solchen Arbeitsplätzen aufhalten
Laut VOLV muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ein Maßnahmenprogramm zur Lärmvermeidung ausarbeiten und umsetzen. Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind, dann bleibt die wichtigste Maßnahme das regelmäßige und richtige Tragen von Gehörschutzmitteln.