Gesunde Arbeit

ÖGB, AK und GPA: Homeoffice-Einigung schafft Klarheit für ArbeitnehmerInnen

Der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft GPA zeigen sich zufrieden mit der Einigung der Sozialpartner und der Bundesregierung über die gesetzliche Regelung von Homeoffice.
Mit dem Homeoffice-Paket erhalten ArbeitnehmerInnen einen finanziellen Ausgleich für ihre Aufwände im Homeoffice.
Arbeitnehmer im Homeoffice mit Enkelkind Mit dem Homeoffice-Paket erhalten ArbeitnehmerInnen einen finanziellen Ausgleich für ihre Aufwände im Homeoffice.

„Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Mit der Abschreibung von im Homeoffice entstandenen Kosten für Anschaffungen bis zu 300 Euro jährlich und mit der Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber bis 300 Euro jährlich ist dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich bekommen. Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss.“

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl ergänzt: „Mit dem Homeoffice-Paket ist es gelungen, bisher oft ungeregelte Teile der Arbeitswelt klar zu regeln, unsere wichtigen Anliegen werden in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen. Digitale Arbeitsmittel, insbesondere Internetanschlüsse, müssen Arbeitgeber jedenfalls ersetzen. Auch beim wichtigen Thema Unfallversicherung wurde eine Regelung im Dauerrecht geschaffen. Das betrifft auch Wegunfälle vom Homeoffice in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin, einer Interessenvertretung oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt. Damit wurde zusätzliche Sicherheit geschaffen.“

Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, betont: „Die Nutzung von Homeoffice muss schriftlich vereinbart werden, was die Rahmenbedingungen klarer und transparenter macht. Zentraler Punkt der Einigung ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Homeoffice zu arbeiten. Ein Rücktrittsrecht bei wichtigen Gründen ist fixiert.“

Weiterführende Informationen und das Video „Ihre Rechte im Homeoffice“ finden Sie auf der AK-Website:

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