Gesunde Arbeit

Neue 3G-Regel ab 1. November und Schutz im Betrieb

Ab 1. November 2021 gilt die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz! Ab diesem Zeitpunkt gilt (mit Ausnahmen): ArbeitnehmerInnen dürfen Arbeitsorte nur betreten, wenn sie einen gültigen 3G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) mitführen.

Auf Grund der epidemiologischen Lage hat das Gesundheitsministerium entschieden, die schon bisher in den meisten Betrieben praktizierten Nachweispflichten zu vereinheitlichen und auf alle Arbeitsorte auszuweiten.

Ab 1.11.2021 gilt daher eine neue bundesweite Grundregel (Achtung: Ausnahmen!):

  • ArbeitnehmerInnen dürfen Arbeitsorte nur betreten, wenn sie einen gültigen 3G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) mitführen.
  • Dies gilt für alle Arbeitsorte, an denen physischer Kontakt zu anderen Personen nicht gänzlich ausgeschlossen ist.
  • Von 1.11.2021 bis 14.11.2021 gilt eine Übergangsregel: Arbeitsorte dürfen ausnahmsweise ohne 3G-Nachweis betreten werden, solange durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird.

In Wien wurden für einige Arbeitsorte strengere Nachweispflichten (etwa 2,5G) vorgesehen.

Unsere ArbeitsrechtsexpertInnen haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen 3G-Regel für Sie auf der Website jobundcorona.at im Punkt „Schutz im Betrieb“ zusammengefasst.

Weiterführende Infos gibt es auch auf der ÖGB-Website: 3G am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten ab 1. November

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